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Bund dreht Arbeitslosenkassen den Geldhahn zu

Sparkurs: Das Seco verlangt von der ALV die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. (Archiv)
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Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat die Beiträge an die Betriebskosten der Arbeitslosenkassen auf Anfang 2019 gesenkt. Gewinne, wie sie einige Kassen so bisher anhäufen konnten, sind nicht mehr möglich.

«Die bisherige pauschale Entschädigung für die Verwaltungskosten war zu hoch angesetzt», zitierte Radio SRF das Seco in einem am Donnerstag ausgestrahlten Beitrag. Die autorisierten Zitate liegen auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. «Gewinne wie in den letzten Jahren werden nicht mehr möglich sein», schrieb das Seco weiter.

Dank der alten Pauschale konnten etwa die Arbeitslosenkassen der Kantone Aargau und St. Gallen jedes Jahr Millionengewinne ausweisen. Im Aargau waren es zwei Millionen, im Kanton St. Gallen anderthalb Millionen jährlich.

Wie viel verliert die Unia?

Keine Zahlen nennen wollte die Gewerkschaft Unia, die von der neuen Regelung am meisten betroffen ist. Sie erhielt bisher rund 45 Millionen Franken vom Bund. «Wir gehen von Mindereinnahmen im einstelligen Millionenbereich aus», erklärte Philipp Müller von der Unia im Radiobeitrag.

Bisher hatte der Bund die 32 Arbeitslosenkassen mit jährlich 190 Millionen Franken unterstützt. Im vergangenen Sommer hatte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ein Sparpotenzial von 50 Millionen Franken bei der Verwaltung der Arbeitslosenversicherung (ALV) ausgemacht.

Das Seco bezifferte das Sparpotenzial nicht beziehungsweise umschrieb es so: «Wir erwarten einen deutlichen Spareffekt.» Es gebe nun deutliche Anreize zur Kostensenkung. Die Ausgaben für die Verwaltungskosten würden mit der neuen Vereinbarung sinken.

SDA/fal