Aufenthaltsrecht auf LebenszeitBriten dürfen bleiben, Schweizer auch
Weil das Vereinigte Königreich aus der EU austritt, regelt kein Abkommen mehr den Aufenthalt von Schweizern in Grossbritannien. Der Ständerat hat einen entsprechenden Vertrag genehmigt.

Wenn Grossbritannien Ende Jahr definitiv aus der EU austritt, stehen Schweizer in Grossbritannien und Briten in der Schweiz plötzlich ohne Aufenthaltsrecht da. Der Ständerat hat am Dienstag ein Abkommen beraten, damit dies nicht zu Problemen führt. Der Nationalrat hat ihm schon zugestimmt. Das Ziel sei, Rechtssicherheit zu schaffen, sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter (FDP), und zwar sowohl für Betroffene wie auch für Unternehmen.
Der mit Grossbritannien im Frühjahr ausgehandelte Vertrag regelt, dass Personen, die in den letzten Jahren aufgrund der Personenfreizügigkeit im jeweils anderen Land Wohnsitz genommen haben, auch in Zukunft dort bleiben dürfen. Im Juni hatte bereits der Nationalrat dem Abkommen zugestimmt. Für den Familiennachzug gilt neu eine Frist, Schweizer in Grossbritannien müssen ihre Partner innert fünf Jahren nachziehen.
«Schweizer Bürger werden in Grossbritannien mindestens gleich gut behandelt wie Bürger aus der EU.»
Hinzu kommt, dass Betroffene dieses Aufenthaltsrecht, Ansprüche gegenüber Sozialversicherungen und die Anerkennung von Berufsqualifikationen auf Lebenszeit behalten. Das bedeutet, dass ihre Zahlungen beispielsweise in die Altersvorsorge oder die Arbeitslosenversicherung weiterhin anerkannt und angerechnet werden. Auch ihre Berufsdiplome werden weiterhin gegenseitig anerkannt. Damit kann beispielsweise ein britischer Anwalt weiterhin in der Schweiz als Anwalt tätig sein – und sein Schweizer Kollege in London auch. «Wir stellen damit sicher, dass Schweizer Bürger in Grossbritannien mindestens gleich gut behandelt werden wie Bürger aus der EU», sagte Bundesrätin Keller-Sutter.
Vier Jahre Zeit für den Abschluss
Für Personen in Ausbildung gilt eine Übergangsfrist von vier Jahren. Wer in dieser Zeit einen Abschluss macht, profitiert von der gegenseitigen Anerkennung. Bei der Lex Koller, dem Gesetz, das den Kauf von Immobilien von Ausländern in der Schweiz regelt, beschloss der Ständerat eine Anpassung, damit Briten auch in Zukunft gleichbehandelt werden wie Ausländer aus der EU.
Der Vertrag ist allerdings keine Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit Grossbritannien, sondern gilt nur für jene Personen, die bis Ende Dezember von der noch geltenden Personenfreizügigkeit Gebrauch machen. Sollten die EU und Grossbritannien die Übergangsfrist verlängern, dann würde das auch für dieses Abkommen gelten. Für die Zeit danach, also die Zuwanderung nach Auslaufen der Personenfreizügigkeit, gibt es ein anderes, allerdings befristetes Abkommen, das separat verhandelt wird.
Wieso ergreift die SVP nicht das Referendum gegen diese PFZ light mit Grossbritannien? Nach deren Logik hätte man doch einfach den Laden gegenüber denen zumachen müssen, auch wenn es vor Ort Schweizer hat, die darunter leiden bzw. dann zurück in die Schweiz müssten ...