Walliser Flüchtlingsfonds-VerwalterBordellbesuche mit Geld aus dem Sozialhilfefonds
Ein Buchhalter ist vom Bezirksgericht Sitten wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung verurteilt worden. Ihm drohen zwei Jahre Haft.

Ein Walliser Beamter ist vom Bezirksgericht Sitten wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung verurteilt worden. Der Buchhalter aus dem Walls war für den Sozialhilfefonds für Flüchtlinge im Zentralwallis zuständig und hatte 166'000 Franken für persönliche Zwecke abgezweigt.
Der Mann sei in einem vereinfachten Verfahren verurteilt worden, bestätigte Staatsanwalt Nicolas Dubuis gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Bericht des Onlineportals lenouvelliste.ch. Die Strafe für den Buchhalter wurde noch nicht ausgesprochen. In der Anklageschrift wurden zwei Jahre Gefängnis verlangt.
Der Mann bereicherte sich ab 2019 aus der Kasse des Fonds. Laut dem Medienbericht soll der Mann das Geld hauptsächlich für Besuche bei Prostituierten verwendet haben.
SDA
Fehler gefunden?Jetzt melden.