Unerwünschte Beilagen in Steinpilzen
Die Zürcher Lebensmittelkontrolle nahm Import-Steinpilze und -Eierschwämme unter die Lupe. Jede fünfte Probe fiel wegen Fäulnis oder Madenbefalls durch.

Ein Kunde hatte bei einem Grossverteiler zweimal innerhalb von mehreren Wochen tiefgekühlte Steinpilze eingekauft. Trotz sachgemässer Tiefkühllagerung stellte er bei beiden Einkäufen einen starken Madenbefall fest. Nach wiederholter erfolgloser Reklamation beim entsprechenden Grossverteiler wandte er sich an die zuständige Lebensmittelkontrolle. Deren Mitarbeiter erhoben daraufhin vier Stichproben der aus Rumänien und Mazedonien importierten ganzen und in Würfel geschnittenen Steinpilze. Diese bestätigten einen Madenbefall weit über dem gesetzlich tolerierten Höchstwert von zehn Gewichtsprozent, den das Schweizerische Lebensmittelgesetz für frische und tiefgekühlte Steinpilze vorschreibt. Für alle anderen wild gewachsenen Speisepilze – frisch oder tiefgekühlt – liegt er noch tiefer, nämlich bei sechs Prozent.