Binz-Besetzer vom Bezirksgericht Zürich verurteilt
Ein Mann, der im Juli 2015 bei der Besetzung des Binz-Areals in Zürich dabei war, ist am Freitag vom Bezirksgericht Zürich zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der Beschuldigte stand wegen eines Vorfalls vom Samstag, 18. Juli 2015, vor Gericht. Einen Tag zuvor hatten rund 100 Personen das leerstehende Binz-Industrieareal in Beschlag genommen, um dort ein dreitägiges «grosses Fest» zu feiern.
Der Kanton als Eigentümer forderte die Räumung des Areals. Die Stadtpolizei befürchtete Ausschreitungen und liess die Besetzer gewähren. Da Polizeivorsteher Richard Wolff (AL) in den Ferien weilte, wollte sich sein Stellvertreter, Stadtrat Filippo Leutenegger (FDP), ein Bild vor Ort machen.
Als Leutenegger das Areal betrat, wurde er von den Besetzerinnen und Besetzern beschimpft und aufgefordert das Gelände zu verlassen. Auf einem Film von TeleZüri ist zu sehen, wie Leutenegger geschubst wird und fast das Gleichgewicht verliert.
Für den Staatsanwalt ein Offizialdelikt, obwohl Leutenegger selber nicht an einem Strafverfahren interessiert war. Gemäss Staatsanwalt ist der Beschuldigte auf dem Video neben Leutenegger zu erkennen - als Beweismittel wurden während des Verfahrens zudem Hose und Schuhe sichergestellt.
Anklageschrift korrigieren
Der Staatsanwalt musste aber vor Gericht seine Anklageschrift korrigieren. Der Schubser war nicht der Beschuldigte sondern ein anderer Mann, der nicht ausfindig gemacht werden konnte.
Der Angeklagte habe Leutenegger höchstens leicht von hinten gestossen und sich ihm in den Weg gestellt, sagte auch der Richter bei der Urteilseröffnung. Damit habe er Leutenegger allerdings an einer Amtshandlung gehindert.
Für den Staatsanwalt, der vor Gericht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten unbedingt forderte, hat der heute 27-Jährige Grenzen überschritten. Straferhöhend komme dazu, dass er während der Probezeit einer Vorstrafe erneut straffällig geworden sei.
Der Verteidiger hingegen forderte einen Freispruch und eine Genugtuung von 3000 Franken. Wenn jedes Rempeln strafwürdig wäre, würde dies zu einer Hyperkriminalisierung führen. Zudem sei gegen die anderen Personen, die sich auf dem Areal befanden, die Strafverfolgung eingestellt worden.
Weiter könne man auf einer Brache - juristisch gesehen - keinen Hausfriedensbruch begehen. Dem widersprach der Einzelrichter: Auch hier gelte das Eigentumsrecht.
Berufung angemeldet
Den Prozess am Freitag verfolgten rund 60 Sympathisanten. Der Beschuldigte äusserte sich nur in einem Schlusswort. Er betonte, dass es sich um einen politisch motivierten Prozess handle. Es gebe nichts zu entschuldigen oder zu rechtfertigen. Es sei folgerichtig gewesen, dass der «stellvertretende Bullenchef» weggewiesen wurde.
Der Einzelrichter war von einem politischen Motiv überzeugt. Die politische Haltung des Beschuldigten führe zu einer ungünstigen Prognose. Er verhängte deshalb eine unbedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken, abzüglich zweier Tage, die der Verurteilte in Haft war.
Für die Inhaftierung erhält er eine Genugtuung von 800 Franken. Weiter wird eine Vorstrafe wegen Landfriedensbruch rechtskräftig. Der Verteidiger meldete noch im Gerichtssaal Berufung an. Damit wird sich das Obergericht mit dem Fall befassen müssen.
SDA/mst
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