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Betrug: Betreibungsämter sollen besser zusammenarbeiten

Neben dem Rahmenabkommen mit der EU sowie der Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes hat der Bundesrat weitere Themen diskutiert. (Archivbild) Bild: Thomas Egli/Tamedia
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Am 25. November wird das Stimmvolk über drei Vorlagen befinden. Die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» der SVP verlangt, dass die Bundesverfassung über dem Völkerrecht steht, unter Vorbehalt von zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts wie dem Verbot von Sklaverei und Völkermord.

Mit der Hornkuh-Initiative soll erreicht werden, dass weniger Tiere enthornt werden. Bei der dritten Vorlage geht es um die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Sozialversicherten. Noch muss die Bundeskanzlei das Zustandekommen des Referendums bestätigen.

Mehr Schutz vor häuslicher Gewalt

Die geltende Praxis des Aufenthaltsrechts von ausländischen Opfern ehelicher Gewalt fällt nach Einschätzung des Bundesrates insgesamt positiv aus. Die Einführung der Härtefallbestimmung habe zur Verbesserung des Schutzes von Opfern ehelicher Gewalt beigetragen.

So habe das SEM zwischen 2011 bis 2015 in rund 520 Fällen seine Zustimmung zu Härtefallgesuchen von Opfern ehelicher Gewalt erteilt. Verbesserungspotenzial macht ein Bericht bei der Information der Betroffenen aus.

Weniger Betrugsmöglichkeiten bei Betreibungen

Der Bundesrat will keine schweizweite Betreibungsauskunft schaffen. Er ermuntert jedoch die Kantone dafür zu sorgen, dass die Betreibungsämter die Personalien der Schuldner mit den Einwohnerdaten abgleichen. Das soll die Betreibungsauskünfte aussagekräftiger machen. Heute sind die Auskünfte nur beschränkt aussagekräftig.

Personen, die an einem Ort betrieben worden sind, können sich unter Umständen von einem Betreibungsamt eines anderen Orts eine leere Betreibungsauskunft ausstellen lassen. Im Auftrag des Parlaments hat der Bundesrat geprüft, wie sich das verhindern liesse. Er kam zum Schluss, dass es keine einfache und wirksame Lösung gibt.

25 Prozent mehr Einwohner im Thurgau

Der Bundesrat hat den überarbeiteten Richtplan des Kantons Thurgau genehmigt. Der Kanton hatte die drei Kapitel «Raumkonzept», «Siedlung» und «Verkehr» grundlegend überarbeitet, um die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes zu erfüllen.

Der Kanton geht davon aus, dass die Bevölkerungszahl bis zum Jahr 2040 um 25 Prozent auf 324'000 Einwohnerinnen und Einwohner steigen wird. Bei den Beschäftigten wird mit einer Zunahme von rund 18 Prozent auf 119'000 Personen gerechnet. Der Gesamtumfang des Siedlungsgebiets soll bis 2040 gegenüber heute rechtskräftigen Bauzonen um sechs Prozent erweitert und somit auf auf 11'450 Hektaren festgesetzt werden.

Schutz von Minderheiten

Der Bundesrat will sich an den Kosten zum Schutz von gefährdeten Minderheiten beteiligen. Ab dem nächsten Jahr sollen bis zu 500'000 Franken pro Jahr für Informations-, Sensibilisierungs und Ausbildungsmassnahmen zur Verfügung gestellt werden. Der Bundesrat gab eine entsprechende Verordnung in Auftrag.

Zu den Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen« gehören vor allem jüdische und muslimische Gemeinschaften, aber auch andere durch gezielte Gewalt gefährdete Personen. Der Bundesrat folgte damit den Anträgen des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS).

Bekämpfung der Relativierung des Holocaust

Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat dem Bundesrat den Bericht zum Vorsitz in der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) vorgelegt. Die Schweiz habe massgeblich dazu beigetragen, dass diese ihre erste Strategie verabschiedet habe.

Zu den Prioritäten der Organisationen gehörten der Schutz von Orten und Dokumenten über den Holocaust und die Bekämpfung der Relativierung des Holocaust und nicht erst dessen Leugnung. In der Schweiz seien die Zielsetzungen mit einem Dutzend Projekte unterstützt worden.

SDA/oli