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Betagte Frau wurde zu Recht nicht eingebürgert

Eine Zürcher Gemeinde hat einer 84-Jährigen den Schweizer Pass verweigert, weil diese nicht zu den Eignungstests erschienen ist – das Zürcher Verwaltungsgericht gibt der Gemeinde nun Recht.
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Für die Ablehnung sei die mangelnde Integration der Frau ausschlaggebend gewesen, nicht deren körperliche und geistige Erkrankung, urteilte das Zürcher Verwaltungsgericht. Die Frau war im Jahr 2001 als 72-Jährige in die Schweiz eingereist. 2013 wollte sie sich einbürgern lassen. Von den üblichen Eignungstests – etwa den Standortbestimmungen Deutsch und Gesellschaft – liess sie sich per Arztzeugnis dispensieren. Diese seien nicht durchführbar, hiess es darin.

Es gab keine Gespräche

Ein danach vom Einbürgerungsrat angesetztes erstes Integrationsgespräch wurde abgebrochen, weil die Frau kein Deutsch sprach, wie aus dem am Dienstag im Internet veröffentlichten Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts hervorgeht.

Die Frau wurde in der Folge für ein zweites Gespräch mit einem Übersetzer eingeladen. Zu diesem kam es nicht. Denn gemäss Spitalbericht war der Seniorin eine Teilnahme aus ärztlicher Sicht nicht möglich.

Danach lehnte der Einbürgerungsrat das Einbürgerungsgesuch ab und begründete dies mit mangelnder Integration. Die Frau legte Beschwerde ein: Wegen ihres Gesundheitszustandes sei es ihr nicht möglich gewesen, sich in der Gemeinde einzuleben, machte sie sinngemäss geltend.

Es liegt keine Diskriminierung vor

Auch im Einbürgerungsverfahren dürfe niemand wegen seiner körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung diskriminiert werden, schreibt nun das Gericht im bereits rechtskräftig gewordenen Urteil. Wenn eine Person wegen einer Beeinträchtigung die Einbürgerungsbedingungen nicht oder nur schwerlich erfüllen könne, sei dem angemessen Rechnung zu tragen.

Allerdings sei vorliegend die mangelnde Integration gar nicht auf die Krankheitsgeschichte zurückzuführen. Der Betagten sei erst 2012 eine Hilflosenentschädigung zugesprochen worden. Zuvor hätte sie sich also durchaus integrieren können, fand das Gericht.

Zudem sei die Frau gemäss eigenen Angaben «auf geistiger Ebene komplett gesund» gewesen, als sie im Sommer 2013 um die Einbürgerung ersucht habe. «Jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt hätte ihr auch zugemutet werden können, die deutsche Sprache zu erlernen.» Gemäss eines Arztberichts spricht sie neben ihrer Muttersprache nur ein paar Worte Französisch.

Keine Integration erfolgt

Bis zum Ausbruch ihrer Krankheit habe sich die Frau in sprachlicher und gesellschaftlicher Hinsicht in der Schweiz nicht in massgeblicher Weise integriert, hält das Gericht fest.

«Aufgrund der Umstände mutet auch wenig wahrscheinlich an, dass ihr dies bei Ausbleiben der körperlichen und geistigen Erkrankung noch gelungen wäre.» Die Beschwerde stufte es als offenkundig aussichtslos ein.

SDA/mst