Bauern dürfen Wasser aus Seen und Flüssen entnehmen
Landwirte im Kanton Zürich dürfen wegen der anhaltenden Trockenheit Wasser aus den grösseren Gewässern entnehmen – sofern die Gemeinden dies bewilligen.

Die Gemeinden im Kanton Zürich dürfen ab sofort Gesuche von Landwirten nach Wasserentnahme aus grösseren Gewässern bewilligen. Das teilt das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) mit. Die anhaltende Trockenperiode habe zu einer steigenden Zahl von Gesuchen für Bewässerungen von landwirtschaftlichen Kulturen geführt.
Die Gemeinden erhalten nun die Kompetenz, Wasserentnahmen für ganz bestimmte, leistungsfähige Gewässer zu bewilligen. Es handelt sich dabei um Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee, Rhein, Thur, Limmat, Sihl, Reuss und Glatt.
Keine Wasserentnahme aus Bächen
Die Gemeindeverwaltungen geben Auskunft über die einzuhaltenden Bedingungen und führen ein Verzeichnis der erteilten Bewilligungen. Für alle anderen, oben nicht erwähnten Gewässer bleibt das Awel zuständig.
Für die Wasserentnahme aus Bächen seien hingegen keine provisorischen Bewilligungen möglich. Gemäss Awel liegt das daran, dass die Restwasserführung gewährleistet werden muss. Bereits erteilte Konzessionen könnten im bewilligten Umfang genutzt werden.
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