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Autofahrer mit Guckloch mit Blaulicht und Horn gestoppt

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Erst als die Polizisten Blaulicht und Horn einschalteten, nahm der Fahrer des "Iglus" sie wahr, wie die Kantonspolizei St. Gallen schrieb. Auch in Buchs SG fiel der Polizei eine Autofahrerin mit vereister Frontscheibe auf. Beide Autofahrer werden angezeigt.

In einem im Internet aufgeschalteten Merkblatt der St. Galler Kantonspolizei steht, dass bei winterlichen Autofahrten die Frontscheibe und die vorderen Seitenfenster eisfrei sein müssen. Die Heckscheibe und die hinteren Seitenscheiben müssen freigekratzt werden, wenn das Auto nicht auf jeder Seite einen Aussenspiegel hat.

SDA