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Auslieferung von Kim Dotcom an die USA ist rechtens

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Ein Gericht in Neuseeland hat den Berufungsantrag des umstrittenen deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom gegen seine Auslieferung an die USA abgewiesen. Eine Auslieferung an die USA sei rechtens, urteilte das Berufungsgericht im neuseeländischen Wellington am Donnerstag.

Die von den USA vorgebrachten Beweise stützten den Vorwurf, wonach sich «die Berufungskläger vorsätzlich und in massivem Umfang zu kommerziellen Zwecken zu Urheberrechtsverletzungen verschworen und diese begangen haben», hiess es in einer Erklärung des Gerichts.

Die US-Behörden werfen Dotcom massive Urheberrechtsverletzung, Betrug und Geldwäsche vor. Er selbst weist alle Vorwürfe zurück und wirft den US-Behörden vor, im Namen der einflussreichen Hollywood-Filmindustrie einen Rachefeldzug gegen ihn zu führen.

Megaupload abgeschaltet

Dotcom hatte im Jahr 2005 die Onlineplattform Megaupload gegründet, auf der Internetnutzer Dateien kostenlos hoch- und herunterladen konnten. Das US-Justizministerium wirft ihm und den drei weiteren Betreibern vor, die Seite ausdrücklich als Tauschbörse für urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Filme, Fernsehprogramme und andere Dateien eingerichtet zu haben. Das US-Bundespolizei FBI stuft Dotcoms Aktivitäten als grössten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein.

Im Januar 2012 schalteten die US-Behörden Megaupload ab, neuseeländische Polizisten durchsuchten auf US-Antrag Dotcoms Anwesen in Auckland und nahmen Dotcom fest. Seitdem wehrte er sich gegen seine Auslieferung.

AFP/chk