Ausgetickter Fahrgast auch vom Obergericht verurteilt
Das Obergericht hat den Schuldspruch des Bezirksgerichts Meilen gegen einen Meilemer bestätigt. Der Mann ist während einer Billettkontrolle ausgerastet.

«Ich habe niemanden geschubst», beteuerte vor zwei Wochen der beschuldigte Vermögensverwalter vor dem Zürcher Obergericht. Der heute 47-jährige Schweizer wehrte sich gegen ein erstinstanzliches Urteil des Bezirksgericht Meilen, das ihn im Juni 2015 wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte nicht nur zu einer hohen, bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 160 Franken, also 12 800 Franken, sondern auch zu einer zusätzlichen happigen Busse von 3 800 Franken verurteilt hatte. Bei Ticketkontrolle ausgerastet Damit war das Bezirksgericht Meilen in weiten Teilen den Darstellungen der Anklage gefolgt. Demnach war der Beschuldigte aus Meilen am 14. Juni 2013 in der S-Bahn der Linie 6 in eine Ticketkontrolle geraten. Nachdem der Fonds-Manager dabei mit einer verfallenen Fahrkarte erwischt worden war, kam es zu einem heftigen Streit. Wobei auch zwei Securitas-Mitarbeiter auf die Auseinandersetzung aufmerksam wurden. Laut Anklage eskalierte die Situation, als der Beschuldigte plötzlich ausrastete und bei der Station Küsnacht-Goldbach eigenmächtig den Zug verliess. Die Securitas-Männer folgten ihm und wollten ihn zurückhalten. Worauf der Vermögensverwalter laut Anklage einen der Geschädigten mit beiden Händen in Richtung des abfahrenden Zuges stiess. Das Opfer verlor kurzzeitig das Gleichgewicht, konnte sich aber noch retten. Worauf die Bahnbeamten den Schwarzfahrer dingfest machten. Schuldspruch bestätigt, Strafe gesenkt Vor Obergericht machte der Beschuldigte erneut geltend, dass ihn die Kontrolleure und Securitas-Mitarbeiter fälschlicherweise beschuldigt hätten. Der erbetene Verteidiger sprach gar von einer «irrwitzig geschilderten Schubs-Szene» und von einem erfundenen Vorfall, der so niemals stattgefunden habe. Allerdings wiederum ohne Erfolg. In seinem nun eröffneten Urteil ist nun auch das Obergericht den glaubhaften Darstellungen der Anklage gefolgt und hat den Schuldspruch aus Meilen bestätigt. Zentral war dabei die Zeugenaussage eines SBB-Kontrolleurs, der von einer «sehr gefährlichen Szene» gesprochen hatte. So sei das Opfer beinahe auf das Gleis gefallen, erinnerte er sich zurück.