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Auch ohne Bus: Postauto-Gelder für alle Zürcher Gemeinden

Die Gemeinden des Kantons Zürich erhalten Gelder von der Postauto AG zurück.
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Jahrelang hat die Postauto AG von Bund und Kantonen zu hohe Subventionen für ihre gelben Busse bezogen. Schweizweit muss der Konzern deshalb rund 190 Millionen Franken an die öffentliche Hand zurückzahlen. 14,7 Millionen Franken davon entfallen auf den Kanton Zürich.

Jetzt ist klar, wie viel die einzelnen Zürcher Gemeinden vom Postauto-Geld erhalten. Der Zürcher Verkehrsverbund hat die Zahlen auf Anfrage der Zürichsee-Zeitung offengelegt. Der Kanton kassiert von den Rückzahlungen die Hälfte.

Finanzsegen für Stadt Zürich

Am meisten Geld bei den Gemeinden fliesst an die Stadt Zürich: 4 Millionen Franken. Auf den ersten Blick mag dies erstaunen. Denn in der Stadt Zürich verkehren nur wenige Postauto-Linien. Dass die Stadt Zürich trotzdem am meisten Geld erhält, hängt mit dem Finanzierungsmodell des Zürcher Verkehrsverbunds zusammen. Die Gemeinden zahlen nicht an einzelne Transportunternehmen, sondern decken gemeinsam mit dem Kanton je hälftig das Defi­zit des gesamten Verkehrsverbunds. Die Gemeindebei­träge werden anteilsmässig nach Angebot – sprich der Zahl der Abfahrten in einer Gemeinde – und der absoluten Steuerkraft berechnet. Der Anteil der Abfahrten wird dabei aber deutlich höher gewichtet.

Diese Berechnungsmethode erklärt so auch, warum selbst Gemeinden Geld zurückerhalten, in denen nie ein Postauto unterwegs ist. Mit einem gewissen ­Anteil des Beitrags an den ZVV haben auch diese Gemeinden – wie etwa Küsnacht oder Kilchberg – durch den Finanzbeschiss bei der Postauto AG Schaden erlitten. Am Zürichsee gibt es für Wädenswil 86 800 Franken (und eigene Postauto-Verbindungen) am meisten Geld, dahinter folgt Küsnacht (ohne Postauto-Verbindungen) mit 73 300 Franken. Selbst die kleinsten Gemeinden profitieren von rund 10 000 Franken. Gesamthaft erhalten die Gemeinden in den Bezirken Horgen und Meilen rund 775 000 Franken zurück.

Bundesamt schloss Vereinbarung

Die finanziellen Schäden werden in allen betroffenen Kantonen ausgeglichen. Am 21. September 2018 haben das Bundesamt für Verkehr (BAV), die Konferenz der kantonalen Di­rek­­to­ren des öffentlichen Verkehrs und die Postauto Schweiz AG eine Rahmenvereinbarung über die Rückerstattung von Postauto-Abgeltungen unterzeichnet. Dar­in verpflichtet sich Postauto, sämtliche Umbuchungen inklusive Verzinsung für die Jahre 2007–2015 und die zu hohen ­Abgeltungen für die Jahre 2016–2018 zurückzuzahlen.

Die Postauto AG hat freiwillig jedoch auch noch Beträge für die Jahre 2004 bis 2006 an einige Kantone zurückbezahlt. Dadurch ergibt sich für den ZVV nebst den mit dem BAV ausgehandelten 12,6 Millionen Franken eine zusätzliche Rückerstattung von 2,1 Millionen Franken, sodass die gesamte Rückerstattung an Kanton und Gemeinden 14,7 Millionen Franken beträgt.