Luftseilbahn Adliswil–FelseneggAuch in der Luftseilbahn gibt es keine Maskenpflicht
Ab Samstag, 6. Juni, darf die Seilbahn-Betreiberin wieder Ausflügler transportieren. Sie empfiehlt ihnen, eine Schutzmaske im Gepäck zu haben.

Von den neuesten Lockerungsmassnahmen des Bundesrats profitieren auch Bergbahnen. Ab Samstag, 6. Juni, darf deshalb auch die Luftseilbahn Adliswil–Felsenegg (LAF) den Betrieb wieder aufnehmen, unter Einhaltung eines Schutzkonzepts. Dieses lehne sich an jenes der ÖV-Branche an, sagt Patrick Joss, Leiter Technik und Betrieb der LAF. So bestehe in der Seilbahn zum Beispiel keine Maskentragepflicht. «Wir appellieren aber dringend daran, eine Maske dabei zu haben», sagt Joss. So könnten die Passagiere diese anziehen, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können.
Die Kabinen der LAF bieten maximal 30 Personen Platz. Sie werden im normalen Sommerfahrplan mit Viertelstundentakt verkehren. Das heisst täglich von 8 bis 22 Uhr, sonntags nur bis 20 Uhr.
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