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Auch 50-Jährige sollen Stipendien beziehen können

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Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) des Zürcher Kantonsrats will das Stipendiensystem umbauen: Unter anderem sollen neu auch 50-Jährige Stipendien beantragen können - ganz im Sinne des lebenslangen Lernens. Bisher lag die Obergrenze bei 45 Jahren.

Mehr Stipendienberechtigte

Als weitere Massnahme soll ein neues Bemessungsmodell eingeführt werden, die so genannte «doppelte Fehlbetragsrechnung». Dabei wird für die Eltern und für das Kind je ein separates Budget erstellt. Das soll die Administration vereinfachen und auch komplizierte Familienkonstellationen berücksichtigen.

Wie die KBIK am Dienstag mitteilte, dürften durch diese Änderungen mehr Menschen stipendienberechtigt werden als bisher. Die Kommission rechnet mit rund 600 zusätzlichen Fällen. Der stipendienbeziehende Anteil pro Jahrgang, also die Bezügerquote, dürfte damit von 5 auf 5,5 Prozent steigen. Der Landesschnitt liegt bei 7,2 Prozent.

«Finanziell tragbar»

Mit diesen Änderungen dürfte der Kanton Zürich vom heute zweitletzten Platz in Richtung Mittelfeld vorrücken. Die Reform des Stipendienwesens kostet allerdings: Der bisher jährliche Aufwand von rund 37,6 Millionen Franken dürfte sich um 5 bis 7 Millionen erhöhen, also auf rund 43 Millionen Franken. Aus Sicht der Kommission ist diese Erhöhung aber finanziell tragbar.

Ganz einig waren sich die KBIK-Mitglieder allerdings nicht: Eine Minderheit aus SVP, FDP, GLP und EDU will das Höchstalter nicht anheben, sondern bei 45 Jahren belassen.

Eine andere Minderheit, bestehend aus SP-Mitgliedern, beantragt für die existenzsichernden Stipendien ein neues Höchstalter von 28 Jahren. Momentan liegt dieses bei 25 Jahren. Wann der Kantonsrat über die Reform des Stipendienwesens diskutiert, ist noch unklar.

SDA/far