Entscheid zu Immunität gefordertAnzeige gegen Sicherheitsdirektor Mario Fehr Fall für Bundesgericht
Sechs Bewohner von Notunterkünften werfen Mario Fehr vor, in Asyleinrichtungen viel zu wenig für den Schutz vor dem Corona-Virus getan zu haben.

Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP), leitende Beamte des Zürcher Sozialamts sowie die private Betreiberin der Notunterkünfte hätten – mindestens im März – die Empfehlungen des Bundes zur Eindämmung der Corona-Pandemie in den Nothilfeunterkünften verletzt, kritisieren sechs abgewiesene Asylsuchende.
Sie hatten ihre Strafanzeige im Kanton Zürich bereits Ende Mai eingereicht. Unterstützt wurden sie vom Verband Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz und dem Verein Solidarité sans frontières.
Parlaments-Leitung schmetterte Klage ab
Weil Fehr als Regierungsrat Immunität geniesst, hatte der Kantonsrat über ein allfälliges Strafverfahren gegen ihn zu befinden. Die Geschäftsleitung des Parlaments entschied im November, auf die Anzeige gegen Fehr sei gar nicht einzutreten. Der Entscheid fiel aufgrund eines entsprechenden Antrags der Staatsanwaltschaft.
Darin entlastete die Staatsanwaltschaft II für besondere Untersuchungen Fehr und die Mitbeschuldigten. Die Verantwortlichen von Sicherheitsdirektion und Betreiberfirma hätten «die diesbezüglichen Schutzmassnahmen während des inkriminierten Zeitraums stetig umgesetzt und angepasst», hiess es.
Gegen den Entscheid der Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrates wehren sich die sechs Notunterkunfts-Bewohner nun vor dem Bundesgericht, wie der Verband Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz am Montag mitteilte.
Kläger vermuten politische Motive
Sie monieren, die Geschäftsleitung des Kantonsrats habe nicht wie vom Gesetz vorgesehen die Justizkommission oder den gesamten Kantonsrat entscheiden lassen. Vielmehr sei sie auf das Gesuch, eine Strafuntersuchung zu eröffnen, überhaupt nicht eingetreten.
Über das weitere Schicksal der Strafanzeige habe die Geschäftsleitung zudem entschieden, ohne eigene Abklärungen vorgenommen zu haben. Sie habe sich auf eine Stellungnahme des angezeigten Regierungsrats verlassen und auf die Ansicht der Oberstaatsanwaltschaft.
Und auch die Oberstaatsanwaltschaft habe keinerlei Untersuchungen vorgenommen. Sie sei der Annahme des zuständigen Staatsanwalts gefolgt, dass die Strafklage haltlos sei. Die Kläger sind überzeugt, dass «eindeutig politisch motiviert eine Strafuntersuchung verhindert werden soll».
In ihrer Beschwerde vor dem Bundesgericht verlangen sie, dass der Kantonsrat einen gesetzeskonformen Entscheid über die Immunität von Regierungsrat Mario Fehr fällt und dass gegen ihn eine Strafuntersuchung eröffnet wird. Auch gegen die verantwortlichen Amtspersonen und die Betreiberfirma der Notunterkünfte soll eine Strafuntersuchung eröffnet werden.
SDA
Fehler gefunden?Jetzt melden.