Entscheid des KantonsratsAnwendung der Härtefallklausel wird analysiert
Ein Bericht des Regierungsrat soll aufzeigen, in wie vielen Fällen und mit welcher Begründung bei straffälligen Ausländern auf deren Ausschaffung verzichtet wurde.

Der Kantonsrat hat am Montag der Überweisung eines dringlichen Postulats von SVP, FDP und EDU mit 99 zu 67 Stimmen zugestimmt. Die als Ausnahmeregelung gedachte Härtefallklausel sei gemäss der Statistik im Jahr 2019 im Kanton Zürich in 55 Prozent der Fälle angewendet worden, sagte René Truninger (SVP, Illnau-Effretikon). Die drei Parteien forderten im Vorstoss vom Regierungsrat einen Bericht, der Aufschluss darüber geben soll, warum das so ist.
Vor allem in leichten Fällen angewendet
«Die Härtefallklausel kommt vor allem bei leichteren Vergehen zum Einsatz», sagte Andrea Gisler (GLP, Gossau). Bei Delikten, die mit Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten geahndet würden, sei die Anwendung deutlich seltener.
Davide Loss (SP, Adliswil) warnte vor einem «Bürokratiemonster». Es sei gar nicht möglich, jeden Einzelfall detailliert aufzuschlüsseln, also etwa zu dokumentieren, wie gut oder schlecht ein verurteilter Ausländer in der Schweiz integriert sei. Das Postulat sei unnötig, die Justiz mache ihre Arbeit ordentlich.
Der Regierungsrat hat die Entgegennahme des Vorstosses beantragt. Er hat nun ein Jahr Zeit, den geforderten Bericht vorzulegen.
SDA
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