Angeklagter im Missbrauchsfall Lügde legt Geständnis ab
Andreas V. soll auf einem deutschen Campingplatz Dutzende Kinder missbraucht haben. Er hat im Prozess alle gegen ihn erhobenen Anschuldigungen gestanden.

Die kleinste Staatsanwaltschaft Nordrhein-Westfalens hat Monate auf diesen Tag hingearbeitet: Am Landgericht Detmold begann am Donnerstagmorgen der Prozess im grössten Missbrauchsfall des Bundeslandes. Gleich am ersten Verhandlungstag legten die beiden Hauptangeklagten Geständnisse ab. Andreas V. (56) und Mario S. (34) räumten die ihnen vorgeworfenen Taten weitestgehend ein.
V. schloss in seinem Geständnis nur eine kleine Anzahl der Vorwürfe aus. S. gestand alle gegen ihn erhobenen Anschuldigungen bis auf eine. Er äusserte sich auch vor Gericht: «In der Justizvollzugsanstalt wurde mir klar, was ich da angerichtet habe, nachdem ich die Anklageschrift mehrfach gelesen habe. Wenn ich es rückgängig machen könnte, würde ich das natürlich machen.» Mit seinem Geständnis wolle er den Opfern weiteres Leid ersparen.
Pünktlich um 9 Uhr hatte die Richterin Anke Grudda im Saal 165 die Verhandlung gegen die drei Angeklagten Andreas V., Mario S. und Heiko V. unter den Augen von 18 Nebenklägeranwälten, 30 Journalisten sowie 30 Zuschauern eröffnet.
Grudda, die in Detmold bereits einen der letzten grossen NS-Prozesse der Nachkriegszeit gegen einen früheren Auschwitz-Aufseher geleitet hat, warnte zum Prozessauftakt vor einer Vorverurteilung der Angeklagten. «Es ist zweifelsohne abscheulich, es ist erschreckend, was da passiert sein soll. Das alles macht fassungslos. Aber in diesem Gerichtssaal gilt die Unschuldsvermutung auch für die drei Angeklagten», sagte sie. Es würden in diesem Verfahren nicht die Behördenfehler, sondern die individuelle Schuld der Angeklagten verhandelt.
Anklageschrift über 100 Seiten
In den Anklagen, die aus Gründen des Opferschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen wurden und zusammen 100 Seiten lang sind, werden dem 56-jährigen Dauercamper Andreas V. und dem 34-jährigen Gelegenheitsarbeiter Mario S. aus Steinheim insgesamt mehr als 450 Einzeltaten sexueller Gewalt gegen 33 Kinder zwischen vier und 13 Jahren vorgeworfen.
Der dritte Angeklagte, der 49-jährige Feuerwehrmann Heiko V. aus Stade in Niedersachsen, soll in mindestens vier Fällen den sexuellen Missbrauch von Andreas V. via Livechat verfolgt und in zwei Fällen zuvor ausdrücklich zu sexueller Gewalt an Mädchen aufgefordert haben. In seiner Wohnung fanden die Ermittler mehr als 42'000 kinderpornografische Bilder und Videos.
Der Verteidiger von Mario S., Jürgen Bogner, hatte im Vorfeld angekündigt, dass sein Mandant sich voraussichtlich zur Sache einlassen werde. Dieser war im Gerichtssaal der einzige Angeklagte, der sein Gesicht zeigte. Die beiden anderen, Andreas V. und Heiko V., versteckten sich hinter Aktenordnern.
Vermutlich hohe Dunkelziffer
Mario S. galt lange als Mitläufer des vermeintlichen Haupttäters Andreas V., doch die Anklage zeichnet das Muster eines seit mehr als 15 Jahren eigenständig agierenden Sexualstraftäters. An 18 verschiedenen Kindern – acht Mädchen und neun Jungen, darunter auch ein geistig behindertes Kind – soll sich der Angeklagte in 162 Fällen vergangen haben. Die angeklagten Übergriffe reichen bis zur schweren Vergewaltigung.
Mario S. soll ausserdem kinderpornografisches Material angefertigt haben und im Besitz von 4806 kinderpornografischen Bild- und Videodateien gewesen sein. Eines seiner Opfer – ein heute 16-Jähriger – steht mittlerweile selbst im Verdacht, Kinder missbraucht zu haben, und sitzt in Untersuchungshaft.
Andreas V., auf dem Campingplatz nur «Addy» genannt, werden knapp 300 Taten an 22 Mädchen zur Last gelegt, verantworten muss er sich vor allem für Vergewaltigungen. Angeklagt sind Taten im Zeitraum von 1998 bis 2018, die meisten seiner mutmasslichen Opfer waren zum Tatzeitpunkt Grundschülerinnen.
Kinderpornos, darunter auch Selbstgefilmtes
In einem Fall soll er zwei Mädchen gezwungen haben, sexuelle Handlungen aneinander vorzunehmen. Weil auch seine Pflegetochter Maja zu den Opfern gehört, muss sich V. zudem wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verantworten. Laut Anklageschrift war der Dauercamper zudem im Besitz von 879 Bild- und Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt – darunter auch Selbstgefilmtes.
Die Ermittler gehen von einem grossen Dunkelfeld aus. Im Prozess sind nur die Taten angeklagt, die die Staatsanwaltschaft für so belastbar hält, dass die drei Angeklagten überführt werden können.
Wie viele Kinder auf dem Campingplatz «Eichwald» in den vergangenen 20 Jahren tatsächlich von Andreas V. und Mario S. missbraucht worden sind, wird sich wohl nie feststellen lassen.
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