Rentenreform auf ZielgeradenAlles dreht sich um das linke Referendum
Die Räte haben sich bei der Reform der zweiten Säule bis auf wenige Punkte geeinigt. Doch auch wenn die Vorlage mit bürgerlicher Mehrheit zustande kommt, droht der Absturz in der Volksabstimmung.

Die Reform der beruflichen Vorsorge hat zwei Ziele: Die Umverteilung von jüngeren zu älteren Versicherten soll verringert und Teilzeiterwerbende sollen besser versichert werden. Strittig ist, wie die Übergangsgeneration für die Senkung des rentenbestimmenden Umwandlungssatzes entschädigt wird und wieweit auch Geringverdiener in der zweiten Säule versichert werden.
Für die Rentenkürzung, welche die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent verursacht, erhält eine Übergangsgeneration von fünfzehn Jahrgängen einen lebenslangen Rentenzuschlag von maximal 200 Franken. Der Nationalrat hat sich am Dienstag der Lösung des Ständerats angeschlossen. Die Gesamtkosten dieser Abfederung belaufen sich auf insgesamt 11,3 Milliarden Franken. Profitieren wird rund die Hälfte der Versicherten, nämlich jene, deren Alterskapital bei der Pensionierung nicht mehr als 430’200 Franken beträgt. Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein Altersguthaben von 215'100 Franken oder weniger verfügt, hat Anrecht auf den vollen Zuschlag von 2400 Franken im Jahr. Finanziert wird der Rentenzuschlag mit einem zusätzlichen Lohnabzug von 0,24 Prozent.
Nach wie vor umstritten ist, wieweit die Versicherungspflicht auf tiefere Einkommen ausgedehnt wird, damit Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte und damit vor allem Frauen besser abgesichert werden. Eine entscheidende Grösse dafür ist der sogenannte Koordinationsabzug. Niedriglohnbranchen und solche mit vielen Teilzeitangestellten wie das Gewerbe und die Landwirtschaft stehen der Zusatzbelastung durch die erweiterte Versicherungspflicht kritisch gegenüber. Denn die Arbeitgeber und deren Angestellte müssen künftig zusätzliche Lohnbeiträge bezahlen.
Während auf bürgerlicher Seite Konsens besteht, dass die Reform im März bereinigt werden soll, rüstet sich die Linke bereits für das Referendum.
Heute ist der Lohnanteil von 25’725 Franken nicht obligatorisch versichert, weshalb Geringverdienende meist keine zweite Säule haben. Der Nationalrat will nun von diesem fixen Koordinationsabzug wegkommen. Künftig sollen 80 Prozent des Jahreslohns bis maximal 85’320 Franken versichert sein, der Ständerat entschied sich für 85 Prozent. Gewerbe- und Bauernvertreter hoffen jedoch, dass Stände- und Nationalrat nochmals über die Bücher gehen und sich für eine günstigere Lösung entscheiden. Am Donnerstag liegt die Vorlage wieder beim Ständerat.
Während auf bürgerlicher Seite Konsens besteht, dass die Reform im März bereinigt werden soll, rüstet sich die Linke bereits für das Referendum. SP und Gewerkschaften kritisieren, dass die Versicherung den Geringverdienenden nichts bringe. Diese müssten Lohnbeiträge bezahlen, um nach vierzig Jahren eine Minirente zu erhalten, die auch mit der AHV nicht existenzsichernd sei.
Gewerbe- wie Bauernverband wollen sich zwar nicht aktiv am Referendum der Gewerkschaften beteiligen, aber sie werden nach Abschluss der Beratungen eine Bilanz ziehen, ob sie die zusätzlichen Kosten für ihre Branchen als tragbar erachten. Eine Stimmenthaltung oder eine Nein-Parole von Gewerbe- und Bauernverband dürfte die Chancen der Reform weiter verschlechtern. Zuerst aber muss die Reform in National- und Ständerat am 17. März eine Mehrheit in der Schlussabstimmung finden.
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