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AfD-Spendenaffäre beschäftigt Zürcher Staatsanwaltschaft

Alice Weidel, Fraktionschefin der deutschen Partei AfD, soll 2017 für den Wahlkampf illegale Spenden aus der Schweiz erhalten haben.
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In der Spendenaffäre um die deutsche AfD-Fraktionschefin Alice Weidel hat Deutschland die Schweiz um Rechtshilfe gebeten. Ein entsprechendes Gesuch der Staatsanwaltschaft Konstanz im Verfahren gegen Alice Weidel und weitere Personen ist bei der Zürcher Staatsanwaltschaft eingegangen.

Ein Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Zürich bestätigte einen entsprechenden Bericht des «SonntagsBlick». Das Rechtshilfegesuch sei am Freitag eingegangen, sagte der Sprecher am Montag zu Keystone-SDA. Die Verfahrenshoheit liege bei der Staatsanwaltschaft Konstanz.

Auch in der Schweiz strafbar?

Man prüfe nun den Inhalt und nehme eine rechtliche Beurteilung des Ersuchens vor, hiess es bei der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft weiter. «Massgeblich ist dabei die Frage, ob die im Rechtshilfegesuch dargelegten Sachverhalte auch in der Schweiz strafbar wären.» Im Rechtshilfegesuch der Staatsanwaltschaft Konstanz geht es um den Tatbestand der verbotenen Parteienfinanzierung und um weitere Tatbestände. In der Schweiz ist Parteienfinanzierung nicht strafbar.

Deutsche Staatsanwälte ermitteln gegen Weidel wegen einer mutmasslich illegalen Wahlkampfspende 2017 aus der Schweiz in der Höhe von 130'000 Euro. Wer der Spender ist, ist unklar. Der Absender der Zahlung, ein Zürcher Pharmaunternehmen, betonte bislang, es habe nur treuhänderisch für einen Geschäftsfreund gehandelt. Sowohl die AfD-Parteispitze als auch Weidel beteuern, sie würden den Spender nicht kennen. Weidel erklärte zudem, das Geld sei zurückgezahlt worden.