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Äthiopierin zum wiederholten Mal wegen illegalen Aufenthalts bestraft

Eine Äthiopierin lebt seit sechs Jahren illegal in der Schweiz. Ihr Asylgesuch wurde damals abgelehnt. Weg will sie aber auf keinen Fall, ihr Heimatland nimmt nur freiwil­lige Rückkehrer auf. Eine Ausschaffung ist so nicht möglich.
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Sie zeigt keinerlei Willen zur Ausreise. Also kann die Frau auch nicht nach Äthiopien ausgeschafft werden. Denn das ostafrikanische Land nimmt nur freiwillige Rückkehrer auf. 2012 erhielt sie den negativen Asylentscheid, seither lebt sie illegal in der Schweiz. Die Gerichte haben sie schon zweimal wegen illegalen Aufenthalts verurteilt.

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