Absolutes Feuerverbot im Kanton St. Gallen
Im Kanton St.Gallen gilt ab sofort und bis auf Widerruf ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Sogar das Anzünden von Kerzen im Freien ist verboten.

Der Nationalfeiertag büsst im Kanton St. Gallen jetzt drei Traditionen ein. Am 1. August sind sowohl Feuerwerke und Höhenfeuer als auch mit Kohle betriebene Grills strikt verboten. Am Montag hat der Regierungsrat auf Antrag des Kantonalen Führungsstabs die Waldbrandgefahr von der Stufe 4 auf 5 — das Maximum — erhöht.
Die Verschärfung der Gefahrenlage auf ein «Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet» schliesst nach den bisher erlassene Verboten jetzt die letzten Arten des offenen Feuergebrauchs im Freien aus. Ab sofort ist es untersagt:
- Feuer jeglicher Art im Freien zu entfachen.
- Feuerwerk (Raketen, Böller, Vulkane, Sonnensterne, etc.), Höhenfeuer und Himmelslaternen zu zünden.
- brennende Zigarettenstummel und Streichhölzer wegzuwerfen.
- Kohlengrills zu gebrauchen.
- Kerzen im Freien anzuzünden
.
Ausserhalb der Wälder dürfen lediglich Gas- und Elektrogrills verwendet werden. Und dies auch nur, «wenn sie auf nicht brennbarem Untergrund stehen und der Abstand zu brennbaren Materialien gewährleistet ist», wie es in der Mitteilung des Sicherheits- und Justizdepartements heisst.
Letztmals 2006
Die Verfügung rechtfertige sich aus der Wetterlage. Die Regengüsse am Wochenende seien geringer als erwartet ausgefallen. Ausserdem hätten bereits einige Gemeinden im Kanton St. Gallen die Absicht kundgetan, ein absolutes Feuer- und Feuerwehrsverbot zu erlassen.
Dazu gehören auch die zehn Gemeinden im Linthgebiet. In Absprache verhängten sie schon am Freitag für die ganze Region ein Feuer- und Feuerwerksverbot. Gegenüber der ZSZ nahm der Kaltbrunner Gemeindepräsident Markus Schwizer (SVP) damals noch Holzkohlengrills auf dem Balkon und der Terrasse vom Verbot aus. Jetzt ist auch diese Ausnahme erloschen.
Erwin Schweizer, stellvertretender Stabschef des Kantonalen Führungsstabs rechtfertigt die Verfügung. «Die Waldbrandgefahr ist so hoch, dass alles, was Glut bildende Feuer verursacht, jetzt untersagt ist.» Letztmals musste der Kanton 2006 ein Feuerwerksverbot verfügen.
Bisher noch keine Verstösse
Ob auch das Rauchen im Freien gänzlich verboten ist, lässt Schweizer zum Teil offen: «Im und in der Nähe von Wald darf man sicher nicht mehr rauchen, an anderen Orten nur mit der gebotenen Vorsicht.» Erlaubt sind weiterhin kommunale Grossfeuerwerke auf dem See. Jedoch muss ein Mindestabstand zum Ufer von 350 Metern eingehalten werden. Für Schweizer ist es logisch, dass solche Grossfeuerwerke nur von Profis bedient werden können.
Zur Einhaltung aller Verbote arbeitet die Kantonspolizei mit den Feuerwehren eng zusammen. Bei Meldungen über Verstösse droht den Fehlbaren ein Verfahren. Bisher habe die Kantonspolizei gemäss Mediensprecher Florian Schneider noch keinen Verstössen nachgehen müssen.
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