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Mittwoch, 03. Februar 2010
«Mittelstand hat das Nachsehen»
Eigenmietwert Wohneigentümer haben mit einer erheblichen Erhöhung zu rechnen
Walter Kehl von der Firma Kehl Immobilien und Treuhand in Erlenbach spricht über die Erhöhung des Eigenmietwerts im Kanton Zürich, über Betroffene und mögliche Auswirkungen.
Interview Andreas Faessler
 
Nach Ansicht des Immobilien-Experten Walter Kehl kommt die Erhöhung des Eigenmietwerts im Kanton Zürich zu einem ungünstigen Zeitpunkt. (Andreas Faessler)
 

Wie stehen Sie persönlich zum Entscheid des Regierungsrates, den Eigenmietwert neu festzulegen?

Dass es zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt, finde ich nicht in Ordnung. Die Bodenpreise sind erheblich gestiegen. In der Folge können sich immer weniger Leute aus dem mittleren Segment in den Goldküstengemeinden Wohneigentum leisten. Nun soll also der Mittelstand, dem vielleicht jetzt schon nur mit Mühe das Leben im Bezirk Meilen möglich ist, noch zusätzlich mit «fiktiven» Einnahmen, die nur auf Papier existieren, belastet werden. Das sehe ich als den grössten Nachteil, der die Erhöhung des Eigenmietwerts mit sich bringt.

Was für Folgen könnte das für Wohneigentümer der Mittelschicht haben?

Eine existenzielle Bedrohung stellt diese zusätzliche Steuerbelastung vermutlich für keinen Betroffenen dar. Aber da jetzt einmal mehr der Mittelstand das grösste Nachsehen hat, droht die Strukturierung der Einwohner in unseren Gemeinden allmählich einseitig zu werden. Das heisst, die Gemeinde ist zwar wohlhabend, wird jedoch immer weniger vom Mittelstand belebt. Und dieser sollte auch in Zukunft die Möglichkeit haben, in dieser Region wohnen zu können. Ansonsten haben die örtlichen Vereine irgendwann mal keine Mitglieder mehr, oder es leistet niemand mehr gemeinnützige Arbeit. Das Dorfleben würde zwangsläufig darunter leiden, wenn die Bevölkerung zunehmend aus Einwohnern bestünde, die ihren Wohnsitz vor allem aufgrund der Steuerlage wählen.

Welche Gemeinden sind Ihrer Meinung nach am stärksten betroffen?

In erster Linie sind kleine Gemeinden tangiert, in denen wenig Bauland zur Verfügung steht. Erlenbach ist das beste Beispiel. Hier ist die Nachfrage viel grösser als das Angebot. Auch in den anderen Gemeinden am unteren Seeufer sieht es durch die Nähe zur Stadt nicht viel besser aus. Hingegen in Hombrechtikon oder Oetwil haben die Bodenpreise nicht so stark zugenommen. In den Gemeinden seeaufwärts von Meilen ist es allgemein weniger prekär als in den stadtnahen Ortschaften.

Die Eigentümer haben die Möglichkeit, den neu festgelegten Eigenmietwert vom Gemeindesteueramt zu übernehmen oder eine individuelle Schätzung zu machen. Was empfehlen Sie?

Sobald der Wohneigentümer seinen neuen Eigenmietwert kennt, sollte er prüfen, ob dieser weniger als 70 Prozent des Marktmietwertes beträgt. Ist das der Fall, so würde ich nichts unternehmen und den Formelwert des Steueramtes übernehmen. Wenn der Wert über der Limite von 70 Prozent liegt, so empfiehlt sich eine individuelle Schätzung. Diese 70 Prozent sind jedoch nur ein Richtwert. Ob sich eine individuelle Einschätzung lohnt, hängt stets vom einzelnen Fall ab.

Und welche Punkte sind dabei massgebend?

Erstens hängt es von der Gemeinde ab, in welcher der Eigentümer wohnt. Zweitens spielen die hedonischen Charakteristika des Wohneigentums eine grosse Rolle. Dazu gehören Lage, Verkehrsanbindung, Aussicht, Lärmbelastung, Bauqualität, Ausstattung und Ähnliches. Die Ausgangslage bildet der durchschnittliche Mietwert des betreffenden Objektes. Durch die Auswertung der hedonischen Eigenschaften wird dieser Basiswert angepasst. Um eine solche Auswertung verlässlich vornehmen zu können, bedarf es fundierter Kenntnis der Verhältnisse im regionalen Immobilienmarkt.

Werden Sie seit Ankündigung der Erhöhung des Eigenmietwertes von verunsicherten Kunden kontaktiert?

Als wir vor etwa zwei Wochen eine Publireportage veröffentlichten, waren die Reaktionen zuerst spärlich. Vermutlich war es noch zu früh. Aber jetzt, nachdem die Bewohner einiger Gemeinden die Information in ihrem Briefkasten vorgefunden haben, häufen sich die Telefonate. Bald ist der ganze Bezirk davon in Kenntnis gesetzt. Wenn die Wohneigentümer jeweils ihren neuen Eigenmietwert vom Steueramt als Zahl vor sich haben, dürfte es spannend werden. Die erfahrenen Immobilienfirmen entlang des Seeufers werden dann gefragt sein.

Und was bedeutet die bevorstehende Anpassung des Eigenmietwertes für ältere Personen, die Wohneigentum aus Gründen der Altersvorsorge besitzen?

Erstens haben diese Leute durch ihre Pensionierung faktisch kein Gehalt mehr. Und jetzt wird ihr Einkommen auf dem Papier erhöht. Zweitens haben Rentner ihr Wohneigentum bereits zu einem grossen Teil abbezahlt, so dass sie Hypothekarzinsen nur noch beschränkt von der Steuer abziehen können. Gleichzeitig erhöht sich nun ihr Eigenmietwert. Rentner sind dadurch besonders benachteiligt. Dagegen hat der Hauseigentümerverband die «Zwillingsinitiative» eingereicht. Sie soll die ungerechte Benachteiligung der verantwortungsbewussten Wohneigentümer im Rentenalter abschaffen.


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