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SCHLAGZEILEN
Sihltaler / Donnerstag, 13. Dezember 2007
 
Auch Parlament ist ungeeignet
Adliswil FDP will die Zuständigkeit für Einbürgerungen neu regeln
 
Dass der Gemeinderat Ausländer einbürgert, ist in Adliswil umstritten. Die FDP sucht nun nach einer neuen Lösung. Laut deren Präsident Peter Werder sollte eine Kommission entscheiden.
Interview Dominique Marty
 
Gehts nach der FDP, müssen die Gesuchsteller um das Adliswiler Bürgerrecht bald nicht mehr auf den Entscheid des Gemeinderates warten. (Rolf Haecky)
 
Herr Werder, in Adliswil ist der Gemeinderat zuständig für die Einbürgerungen. Die FDP möchte diese Kompetenzen gerne anders regeln. Wer soll künftig über die Einbürgerungsgesuche befinden?

Wir diskutieren in der Partei und mit anderen Fraktionen mehrere Möglichkeiten. Die VKE, die vorberatende Kommission Einbürgerungen, bleibt zentral und soll auch künftig die Einbürgerungsgesuche gründlich prüfen. Eine Variante wäre nun, dass künftig die VKE den Entscheid trifft, ob jemand das Bürgerrecht erhält. Dann müsste sie allerdings wie die Sozial- oder die Baukommission eine selbständige Kommission mit Verwaltungsbefugnis sein. Die Räte dürfen darin nicht Einsitz nehmen. Eine solche Änderung ist meiner Meinung nach erst auf die nächste Amtsperiode anzustreben, denn die Gemeinderäte, die jetzt in der VKE sitzen, sollen sich nicht zwischen diesen beiden Mandaten, Parlament und VKE, entscheiden müssen.

Wie sähe eine weitere Variante aus?

Denkbar sind Mischformen; die VKE würde die Gesuche prüfen und könnte bei Sonderfällen auf den Gemeinderat zurückkommen. Möglich ist auch, dass die VKE in dieser Variante den Entscheid über bestimmte Fälle, also Gesuche, welche die VKE nicht einstimmig genehmigt, an den Gemeinderat delegiert. Die unumstrittenen Gesuche dagegen könnte sie selbst behandeln.

Damit übertragen Sie einer unabhängigen Kommission die Kompetenz, über Einbürgerungen zu entscheiden - und sie bleibt doch beim Gemeinderat. Geht das auf?

Nun, die beiden Varianten sind jetzt noch nicht fertig ausgefeilt. Ich beschreibe hier einfach zwei mögliche Richtungen, die wir in Sachen Einbürgerungen diskutieren.

Warum aber wollen Sie dem Gemeinderat überhaupt die Kompetenz entziehen, über Einbürgerungsgesuche zu befinden?

Der Gemeinderat ist ein demokratisches Gremium, eine Einbürgerung aber ein Verwaltungsakt - das hat das Bundesgericht vor gut einem Jahr festgehalten. Im Parlament befinden 36 Leute über ein Gesuch - das sind nebenbei bemerkt sehr viele Leute für ein solches Geschäft -, und jeder Parlamentarier kann als demokratisch gewählter Vertreter Ja oder Nein stimmen, ohne diesen Entscheid begründen zu müssen. Gegen den Entscheid des Gemeinderats kann ein Gesuchsteller aber einen Rekurs einreichen, und der Bezirksrat und alle höheren Instanzen verlangen dann nach einer Begründung für einen ablehnenden Entscheid des Gemeinderats - und diese können und müssen die einzelnen Rätinnen und Räte ja eben nicht liefern.

Die SP hat in einer Motion verlangt, der Stadtrat solle künftig einbürgern können, das haben die Bürgerlichen abgelehnt. Was spricht gegen den Stadtrat als Einbürgerungsgremium?

Der Stadtrat fällt den Entscheid zwar ebenfalls demokratisch, kann diesen als Kollegialbehörde aber nach aussen einheitlich vertreten und im Streitfall auch begründen. Doch die Exekutive hat kaum die Kapazität, die rund 45 Einbürgerungsgesuche, über die das Adliswiler Parlament jährlich befindet, gründlich zu prüfen, so wie das die VKE macht. Die Motionäre meinten, der Stadtrat solle dafür die Verwaltung beiziehen, doch das kostet viel mehr. Zudem hat der Stadtrat eine andere «Flughöhe», er wirkt strategisch und kann die Gesuche gar nicht im nötigen Detaillierungsgrad prüfen. In der SP-Motion war zudem nicht klar, ob die Sozialdemokraten die Einbürgerungspraxis oder die Einbürgerungsbehörde angreift. Diese zwei Fragen sind für uns zu trennen.

In der Vergangenheit waren in Adliswil besonders solche Gesuche umstritten, in denen Vater und Kinder gut Deutsch sprachen, die Mutter dagegen kaum etwas verstand, weshalb der Gemeinderat den Vater und die Kinder, aber nicht die Mutter einbürgerte. Löst aber eine unabhängige Kommission dieses Dilemma?

Eine Kommission kann eine Familie rechtzeitig darauf aufmerksam machen, dass auch die Mutter über Deutschkenntnisse verfügen muss, schliesslich steht sie in einem intensiven und auch direkten Kontakt mit den Antragstellern - im Gegensatz zum Gemeinderat, der nur Papiere zu sehen bekommt. Die FDP ist zudem der Ansicht, dass wir in solchen Fällen der ganzen Familie das Bürgerrecht verweigern sollten, schliesslich bringt dieses viele Rechte und Pflichten mit sich, welche die Leute ohne Sprachkenntnisse nicht bewältigen können.

Das Gesetz schreibt aber vor, dass Sie Gesuchsteller, welche die nötigen Voraussetzungen wie Integration und Sprachkenntnis erfüllen, auch einbürgern müssen, Sie also Vater und Kindern das Bürgerrecht nicht verweigern dürfen.

Ein Ehemann, der mit Frau und Kindern seit 15 Jahren in der Schweiz wohnt und dessen Frau kein Wort Deutsch spricht, ist in meinen Augen nicht integriert; er erfüllt das Kriterium der Integration nicht, weil er seiner Frau nicht das in unserer Kultur geltende Recht zugesteht, sich in Deutschkursen auszubilden, damit sie sich in der Gesellschaft frei bewegen kann. Im Gegensatz zur SP, die diese Frauen einfach auch einbürgern will, auch wenn sie nicht genügend Deutsch können, wollen wir mit solchen Entscheiden ein Zeichen für die Frauenrechte setzen.

 
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