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SCHLAGZEILEN
Zürichsee-Zeitung Rechtes Ufer / Dienstag, 17. Februar 2009
 
«Schönau»: keine zweite Abstimmung
Erlenbach Stimmrechtsrekurs gegen «Schönau»-Gemeindeversammlung abgewiesen
 
Die Gemeindeversammlung zur Erlenbacher «Schönau»-Initiative muss nicht wieder- holt werden. Ein Stimmrechtsrekurs ist abgewiesen worden.
Lucien Scherrer
 
Eine zweite Abstimmung über die Zukunft der «Schönau» wird es nicht geben. (Reto Schneider)
 

Raymond Stark gibt auf: Der Erlenbacher, der an vorderster Front gegen die geplante Umnutzung des Restaurants Schönau gekämpft hat, will nicht als «Zwängler» in die Geschichte eingehen. Stark verzichtet deshalb auf einen Gang vor das Verwaltungsgericht, wie er gestern gegenüber der «ZSZ» erklärte. Genau das hätte Stark tun müssen, wenn er eine zweite Abstimmung über seine «Schönau-Initiative» hätte erzwingen wollen. Der Bezirksrat hat nämlich am 9. Februar eine Stimmrechtsbeschwerde von Stark gegen den Ablauf der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember abgewiesen. Damals sprachen sich die Erlenbacher knapp gegen Starks Initiative aus. Mit der Initiative sollten die Pläne der «Schönau»-Besitzerin, das See-Restaurant in ein privates Wohnhaus umzunutzen, verhindert werden. Initiant Stark wollte sich mit dem Ergebnis der Gemeindeversammlung jedoch nicht abfinden. Seiner Meinung nach hatte der Gemeinderat rechtswidrig gehandelt - indem er die Initiative zusammen mit einem Gegenvorschlag traktandiert und in ein einziges Geschäft verpackt hatte. Mit einer Beschwerde an den Bezirksrat, die er kurz nach der Abstimmung einreichte, wollte Stark eine Wiederholung der Gemeindeversammlung erreichen - wobei dann natürlich zwei getrennte Geschäfte hätten vorgelegt werden müssen. Der Bezirksrat ist jedoch darum herumgekommen, die delikate Frage zu klären, wer nun im Recht sei. In seiner Urteilsbegründung hält er einzig fest, dass die Stimmrechtsbeschwerde viel zu spät eingereicht worden sei. Die Traktandenliste für die Gemeindeversammlung sei bereits Ende Oktober publiziert worden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte Stark nach Ansicht des Bezirksrates bewusst sein müssen, wie die Sache an der Gemeindeversammlung laufen würde - weshalb er allfällige Beschwerden sofort hätte vorbringen müssen. Stark hatte sich stets auf den Standpunkt ge-stellt, dass die Frist für die Einreichung eines Stimmrechtsrekurses erst am Tag der Gemeindeversammlung angelaufen sei. Doch das bestreitet der Bezirksrat in seiner Begründung: «Unregelmässigkeiten bei den Vorbereitungen eines Urnengangs müssen sofort und vor der Abstimmung gerügt werden.»

«Nicht aller Tage Abend»

Rekurrent Stark kann diese Argumente nicht nachvollziehen. Dass er sich dennoch mit dem Entscheid des Bezirksrates abfindet, begründet er so: «Die Wahrscheinlichkeit, dass ich vor dem Verwaltungsgericht Recht bekomme, ist klein.» Er habe für die «Schönau» getan, was er konnte. Trotz allem hat der Erlenbacher die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass die «Schönau» der Öffentlichkeit als Restaurant erhalten bleibt. Der Zürcher Heimatschutz hat nämlich kürzlich gegen die Baubewilligung für eine Umnutzung des Restaurants rekurriert («ZSZ» vom 9. Januar). Stark meint deshalb: «Es ist noch nicht aller Tage Abend.»

 
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