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KOMMENTAR
 
Samstag, 20. Februar 2010
Emotionslos etwas weiter denken
 


Komplexer könnte eine Abstimmungsvorlage kaum sein. Die Schweiz stimmt über die Höhe eines Prozentsatzes ab, der sich auf umstrittene Annahmen über weitere Prozentsätze stützt und der je nachdem, wo dieser Prozentsatz gilt, eine Wirkung haben kann oder auch nicht. Da werden von Befürwortern und Gegnern Zahlen in die Runde geworfen, die sogleich relativiert oder gar verleugnet werden. Da werden Rentner gegen Junge ausgespielt, doch ob und inwiefern dieser Generationenkonflikt besteht, scheidet, wer hätte es gedacht, die Geister. Die Rede ist vom Mindestumwandlungssatz, der das angesparte Alterskapital der beruflichen Vorsorge in eine Jahresrente umrechnet und der aufgrund der Erwartungen über Rendite und Lebenserwartung berechnet wird.


Einfacher könnten es da SP und Gewerkschaften, die gegen die Senkung das Referendum ergriffen hatten, kaum haben. Sie können ihren Abstimmungskampf auf eine einfache Formel reduzieren: Rentenklau! Wer will da schon Ja sagen? Und tatsächlich scheint es, dass die bürgerlichen Befürworter rund um den Bundesrat aufgrund des einfachen Populismus der Linken bereits verloren haben.

Zu riskant


Zugegeben: Die Senkungsbefürworter malen in der Tat viel zu schwarz. Von einem Schicksalstag für das Schweizer Sozialsystem kann kaum die Rede sein, immerhin wurde 2003 bereits eine erste Senkung auf 6,8 Prozent bis 2014 beschlossen. Die Reform der zweiten Säule ist auf Kurs.


Allerdings: Sagt die Schweiz zur neuerlichen Senkung auf 6,4 Prozent Nein, verpasst sie eine Chance, präventiv Unsicherheiten einzugrenzen, statt die Probleme, wie bei der defizitären Invaliden- und Arbeitslosenversicherung, auszusitzen. Denn rein technisch gesehen ist der Umwandlungssatz mit 6,8 Prozent zu hoch. Die durch Pensionskassen angelegten Vermögen erbrachten bisher weniger Renditen, als dies der aktuelle Umwandlungssatz annimmt. Immer wieder mussten die Kassen zu den Reserven greifen. Und auch weiterhin bestehen grosse Unsicherheiten auf den Kapitalmärkten. Dem Vorsorgeprinzip entspricht also, den zu riskanten Umwandlungssatz zu senken.

Zu ungerecht


Die Demografie wiederum zeigt: Die Leute werden immer älter, das angesparte Alterskapital muss länger ausreichen. Sind die Renten zu hoch, sind sie langfristig nicht finanziert. Sind die Renten nicht finanziert, muss die aktive Generation über zusätzliche Lohnbeiträge oder geringere Zinsen die Renten der Alten querfinanzieren. Das ist systemfremd. Denn bei der zweiten Säule sollte jeder so viel bekommen, wie er einbezahlt hat. Es ist die AHV, die umverteilt, nicht die zweite Säule. Dem Vorsorgeprinzip entspricht also, zu hohe Renten zu verhindern und den ungerechten Umwandlungssatz zu senken.


Paradoxerweise würde der Verzicht auf die Senkung ausgerechnet jene Lebensversicherer kaum stören, die von den Linken angeprangert werden. Die grossen Sammelstiftungen können ihren überobligatorischen Umwandlungssatz, den sie selber bestimmen, so weit senken, dass er gemeinsam mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Satz für die gewinnorientierte Rechnung aufgeht. Folglich werden vorab kleine Kassen, die nur das BVG-Minimum haben, getroffen, mit Versicherten, die kleine Einkommen haben. Ein zu hoher Umwandlungssatz schädigt die Schwachen.

Aber auch: zu intransparent


Die Gegner der Senkung weisen allerdings auf in der Tat eklatante Mängel im Pensionskassenwesen hin: Die einst beschlossene Lockerung der Anlagevorschriften führte mitunter dazu, dass Gelder, immerhin Zwangsersparnisse, mit hohen Risiken investiert wurden. Im Gegensatz zu den kleinen autonomen und halbautonomen Einrichtungen fehlt bei grossen Sammelstiftungen von Privatversicherern insbesondere punkto Gewinnverteilung Transparenz. Und die Verwaltungskosten einiger Versicherer erscheinen sehr hoch. Diese Punkte sind störend. Darüber muss eine politische Diskussion geführt werden. Doch sie haben nichts mit dem Umwandlungssatz zu tun.


Das Drei-Säulen-Konzept der Altersvorsorge sieht das Folgende vor: Erste und zweite Säule müssen 60 Prozent des Lohns abdecken, die berufliche Vorsorge soll davon 35 Prozent übernehmen. Im Jahr 2009 betrug diese Zahl gemäss Experten aber 42 Prozent. Sollte sich dies in der Zukunft in die andere Richtung verändern, sollten sich die Renditeerwartungen verbessern und die Lebenserwartung dereinst wieder vermindern, kann die Politik den Satz jederzeit wieder erhöhen. Heute hingegen sieht die Situation anders aus. Solange dies der Fall ist, ist Vorsorge für die berufliche Vorsorge das sicherere Rezept.

 
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