Die SVP macht nun gemeinsame Sache mit den Initianten der Abzocker-Initiative um den Unternehmer Thomas Minder. Dieser Schritt ist in zweierlei Hinsicht verständlich. Einerseits ist die Empörung über masslose Vergütungen für gewisse Verwaltungsräte und Manager in der Bevölkerung gross und ein Engagement dagegen entsprechend populär. Anderseits haben die bürgerlichen Mitteparteien CVP und FDP im Ständerat in der Sommersession 2009 die Aktienrechts-Revision zu sehr abgeschwächt, so dass den berechtigten Anliegen der Abzocker-Initiative zu wenig Rechnung getragen wurde.
Die Zurückhaltung der Ständeräte von CVP und FDP bei der Verschärfung des Aktienrechts ist nachvollziehbar. Es ist äusserst schwierig abzuschätzen, welche der vorgeschlagenen Vorschriften es erträgt, ohne dass den Unternehmen Wettbewerbsnachteile erwachsen. Klar ist aber, dass die kleine Kammer zu vorsichtig agiert hat. Die Aktionärsrechte müssen gestärkt und bei Vergütungsfragen mehr Transparenz geschaffen werden.
Richtig ist, dass die Generalversammlung jährlich über die Vergütungen des Verwaltungsrats (VR) abstimmen kann. Die Aktionäre müssen die Möglichkeit haben, dessen Arbeit zu beurteilen. Die Abzocker-Initiative bzw. der an diese angelehnte SVP-Vorschlag schlägt überdies vor, die Aktionäre auch über die Vergütungen der Geschäftsleitung (GL) abstimmen zu lassen. Das ist falsch, weil es ein zu grosser Eingriff in die Geschäftstätigkeit darstellte. Die Verantwortung für die GL-Vergütungen obliegt dem VR allein. Sind die Aktionäre mit deren Höhe nicht einverstanden, sollen sie den VR zur Rechenschaft ziehen, indem sie die VR-Vergütungen ablehnen. Voraussetzung dafür ist freilich, dass die Bezüge der GL-Mitglieder offengelegt werden.
Auch die von den Initianten und der SVP erhobene Forderung nach einer jährlichen Wiederwahl der VR-Mitglieder ist verfehlt, weil sie kurzfristigem Denken Vorschub leistet. Eine dreijährige Amtszeit entspricht den strategischen Aufgaben eines VR. Ebenso gehen die geforderten Offenlegungspflichten hinsichtlich Krediten und Darlehen von GL und VR zu weit.
Die Abzocker-Initiative bzw. die SVP-Lösung enthält aber durchaus prüfenswerte Vorschläge: Abgangsentschädigungen, Vorauszahlungen oder Prämien bei Firmenkäufen für VR- und GL-Mitglieder sind fragwürdig oder stellen für ein Unternehmen schädliche Anreize dar. Das sind wertvolle Denkanstösse für die Parlamentarier, damit der Abzocker-Initiative eine glaubwürdige Alternative gegenübergestellt werden kann. Denn diese schiesst über das Ziel hinaus - mit schädlichen Folgen für den Wirtschaftsstandort.
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