Das Hin und Her um die beiden uigurischen Brüder Bahtiar und Arkin Mahnut geht in diesen Tagen wohl in die entscheidende Phase. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat für Ende Januar ein Treffen mit der jurassischen Regierung angekündigt - gemeinsam wollen sie über die definitive Aufnahme der Häftlinge aus Guantánamo entscheiden. Der Kanton Genf hat im Januar bereits einen Usbeken aus dem umstrittenen Lager auf Kuba empfangen. Seit der Bundesrat im Dezember bekannt gegeben hat, er wolle den Amerikanern zu einer «Lösung» des Guantánamo-Problems Hand bieten, ist in der Schweiz eine innenpolitische Debatte entbrannt. Links und rechts liegen sich in den Haaren, hier die berufsmässig zum «Guten» berufenen, dort jene, denen überhaupt jegliche Zuwanderung suspekt ist, und seien es auch gut ausgebildete, auf dem Arbeitsmarkt dringend benötigte und problemlos integrierbare Deutsche. Die Sachlichkeit bleibt oft auf der Strecke.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Guantánamo ist, seit es existiert, ein Schandfleck. Die teils willkürlich erfolgte Internierung von rund 800 Menschen, denen rechtsstaatliche Mittel verwehrt sind, ist einer westlichen Demokratie unwürdig. Da hilft der von amerikanischer Seite oft vorgebrachte Einwand nicht, im Krieg gälten andere Regeln als in Friedenszeiten. Wer so denkt, könnte am Ende auch zum Schluss kommen, die Behandlung der Häftlinge im Skandalgefängnis Abu Ghraib im Irak sei nicht zu vermeiden gewesen - es herrschte ja schliesslich Krieg. Nein. Wenn der Westen bezüglich Rechtsstaat und Menschenrechten Vorbild sein will, dann sind solche Zustände nicht tolerierbar. Dass ein Ausweg aus dem Guantánamo-Schlamassel gefunden werden muss, ist unbestritten. Ist es aber an der Schweiz, den USA aus der Patsche zu helfen?
Die richtigen Fragen stellen Die Sicherheitsfrage. Es gilt die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil bewiesen ist. Eine Abklärung durch die «Arbeitsgruppe Guantánamo» unter der Leitung von Rudolf Wyss, des stellvertretenden Direktors des Bundesamts für Justiz, hat ergeben, dass vom in Genf aufgenommenen Usbeken und von den beiden Uiguren keine terroristische Gefahr ausgehe. Eine Garantie gebe es nie, sagt Wyss gleichzeitig. Tatsache ist: Die Dossiers der Guantánamo-Häftlinge sind lückenhaft. Die amerikanischen Geheimdienste unterbreiten den an einer Aufnahme interessierten Staaten nicht alle Informationen, die sie besitzen. Tatsache ist: Die beiden Uiguren waren im Herbst 2001 in der Nähe der Taliban-Festung Tora Bora in Afghanistan, und sie wurden dort in einem Trainingslager an Waffen ausgebildet. Verbindungen zu Al-Qaida bestreiten die Brüder. Ihre Sache sei die uigurische Freiheitsbewegung.
Die wirtschaftspolitische Frage. Der Motivation des Bundesrats zur Aufnahme von Guantánamo-Häftlingen liegt möglicherweise die Hoffnung zugrunde, den Steuerstreit mit den USA einer Lösung näherzubringen. Dies hätte indes - wenn schon - unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschehen müssen. Die Schweiz hätte die Lösung des UBS-Streits zur Bedingung für die Aufnahme von Häftlingen machen können. Aus innenpolitischen Gründen ist die Obama-Administration verzweifelt auf der Suche nach Staaten, die helfen, das Guantánamo-Problem zu lösen. Vielleicht hätte dieser Weg also in der Causa UBS zum Erfolg geführt. Stattdessen befindet sich der Bundesrat nun in der Zwickmühle, denn die Chinesen protestieren lautstark gegen die Aufnahme der Uiguren. Das war absehbar, denn China betrachtet - ob zu Recht oder nicht - die beiden Uiguren als Terroristen. Der Bundesrat hat nun die Wahl, entweder die USA oder die Chinesen vor den Kopf zu stossen. Keine gemütliche Lage, denn auf den guten Willen Washingtons ist man in der UBS-Affäre angewiesen, und mit China soll demnächst ein wichtiges Freihandelsabkommen ausgehandelt werden. Dieses darf man auf keinen Fall leichtfertig aufs Spiel setzen.
Die Grundrechtsfrage. Alle Häftlinge aus Guantánamo haben das Recht auf ein juristisches Verfahren. Dieses kann ihnen nur jener Staat gewähren, der sie zu Unrecht jahrelang interniert, möglicherweise gefoltert hat. Nimmt die Schweiz Häftlinge aus Guantánamo auf, dann verunmöglicht sie dadurch die rechtsstaatliche Aufklärung. Nur diese führte zu Freisprüchen. Gerichtsverfahren, Wiedergutmachung und Rehabilitierung liegen in der Verantwortung der USA. Es gibt einen humanitären Anspruch der Geschundenen auf Wiedergutmachung. Entbindet die Schweiz die USA von dieser Pflicht, zieht sie indirekt das geschehene Unrecht weiter. Das ist heikel. Die Schweiz muss ihrer humanitären Tradition entsprechend darauf bestehen, dass den Guantánamo-Häftlingen in den USA rechtsstaatliche Verfahren ermöglicht werden.
Verpflichtung der USA Die Verantwortungsfrage. Es ist nicht die Aufgabe der Schweiz, den USA die Verantwortung für ihr Tun in Guantánamo abzunehmen. Angenommen, die Schweiz hätte 800 Menschen über Jahre hinweg zu Unrecht interniert. Würde sich der Bundesrat anmassen, die Welt anzufragen, ob sie bereit sei, diese Menschen aufzunehmen und unser Problem zu lösen? Mit Sicherheit nicht. Es ist auch nicht zulässig, den ganzen Westen in die Pflicht zu nehmen. Also das «Problem Guantánamo» als «Problem des Westens» zu bezeichnen und daraus die Pflicht des Westens abzuleiten, den USA bei der Lösung des Problems zu helfen. Kein westlicher Staat hat sich an der Installierung des Gefängnisses in Guantánamo beteiligt, keiner hat es mitgetragen, fast keiner hat es gutgeheissen. Das Gegenteil ist wahr: Der ganze Westen hat sich über Jahre zu Recht darüber empört.
Die USA sind verpflichtet, Unrecht wieder gutzumachen. Die Schweiz sollte nicht verhindern, dass dies geschehen kann - gerade weil sie ihre humanitäre Tradition wahren will. Stellen die beiden Uiguren wirklich kein Sicherheitsrisiko dar, gibt es keinen Grund, warum sie nicht im Lande des «Change», des Wechsels, im Land des Friedensnobelpreisträgers Obama aufgenommen werden könnten.
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