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KOMMENTAR
 
Samstag, 23. Januar 2010
Zurück auf Feld eins
Thomas Schär
 


Noch ist Vorsicht geboten mit allzu voreiligen Schlüssen. Doch so viel lässt sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Freitag zweifelsfrei ableiten: Der Bundesrat respektive dessen Rechtsexperten haben ihre Hausaufgaben im Vorfeld des Vertragsabschlusses mit den USA in Sachen UBS-Steueraffäre unzureichend gemacht. Zwei Wochen nach dem Finma-Urteil erteilt dasselbe Gericht nun auch dem Bundesrat eine schallende Ohrfeige - und das letztinstanzlich.


Offensichtlich hat der Bundesrat ein Problem mit dem schweizerischen Rechtsstaat. Wie sonst ist es zu erklären, dass das Gericht in seiner Urteilsbegründung zum Schluss kommt, dass die schwere und fortgesetzte Steuerhinterziehung keine genügende Voraussetzung für die Amtshilfe bietet, der Bundesrat jedoch bei dem im vergangenen August ausgehandelten Vertrag genau zum umgekehrten Ergebnis kam. Die Lehre daraus kann nur heissen: Bestehendes Recht lässt sich nicht über einen Vergleich ändern.


Mit dem gestrigen Tag wird die vom Bundesrat und den US-Behörden nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen erzielte Übereinkunft in Frage gestellt. Stattdessen stellen sich plötzlich wieder grundlegende Fragen. Denn auch wenn es sich beim gestrigen Entscheid nur um einen Pilotfall handelt: Er dürfte den grösseren Teil der insgesamt zu begutachtenden 4450 Fälle der UBS betreffen. Damit aber wäre die Herausgabe eines beträchtlichen Teils der Kundendaten widerrechtlich. Das lässt für den weiteren Verlauf des Amtshilfeverfahrens mit den USA nicht viel Gutes erwarten.


Zwar wurde die Zuständigkeit der Schweizer Gerichte in der Vereinbarung verankert. Doch genauso ist dem Abkommen zu entnehmen, dass, wenn die darin formulierten Erwartungen nicht mehr erfüllt werden, die eine Vertragspartei die andere kontaktieren kann, um Anpassungen einzuleiten. Ob sich die Grossmacht USA an unser Bankgeheimnis und an das Urteil und damit an unseren Rechtsstaat halten wird, ist zu bezweifeln. Viel eher steht zu erwarten, dass die USA auf Neuverhandlungen mit der Schweiz drängen, mit offenem Ausgang. Zwar hat die Schweiz ihr Bankgeheimnis vorläufig gerettet, doch ob das in gleichem Masse für die UBS und den Finanzplatz Schweiz gilt, lässt sich nach dem gestrigen Tag nicht ohne weiteres sagen.

 
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