Der Wahlkampf um die Stäfner Gemeindebehörden ist um einen kuriosen Fall reicher. Diesmal geht es um die Rechnungsprüfungskommission (RPK). Auf dem Papier scheint alles geritzt zu sein: Sieben Kandidaten, darunter drei FDPler, zwei SVPler und zwei Parteilose, bewerben sich für sieben Sitze. Trotzdem könnte es sein, dass nach der Wahl vom nächsten Sonntag ein Sitz leer bleibt. Und zwar dann, wenn SVP-Kandidat Andreas Duss die Wahl um das RPK-Präsidium gegen seinen Kontrahenten Michael Meyer (FDP) verliert. In diesem Fall will Duss die Wahl nämlich gar nicht annehmen. Das Abc der Amtsverweigerung
«Ich interessiere mich nur für das Präsidium», sagt er gegenüber der «ZSZ», «einfaches Mitglied zu sein, wäre mir zu wenig.» Der selbständige Berater verweist auf seine langjährige Tätigkeit in der Schulpflege Uetikon, wo er unter anderem für die Finanzen zuständig war. Da brauche er jetzt schon eine etwas grössere Herausforderung. Duss, der nach einem internen Putsch im Februar das Ruder der SVP Stäfa übernommen hat, begründet seine Fixierung auf das RPK-Präsidium aber auch mit seiner Sorge um das politische Gleichgewicht: Er wolle verhindern, dass die FDP sowohl das Gemeinde- als auch das RPK-Präsidium besetze.
Duss? «Alles oder nichts»-Strategie ist auch der politischen Konkurrenz zu Ohren gekommen. Dort sorgt sie - gelinde gesagt - für Erstaunen. «Ich war ein bisschen verdattert, als ich das gehört habe», sagt Michael Meyer. Persönlich fände er es «schade», wenn Duss seine Ankündigung wahrmachen würde.
Abgesehen davon, dass die Taktik des SVP-Politikers reichlich unkonventionell scheint, stellt sich die Frage, ob sie überhaupt den demokratischen Spielregeln entspricht. Andreas Duss sieht hier zwar kein Problem: Er werde einfach innerhalb der gesetzlichen Frist bekannt geben, dass er das Amt nicht antrete, falls er nicht als Präsident gewählt werde. Amtszwang
Tatsächlich ist die Sache etwas komplizierter. Laut kantonalem Gesetz über die politischen Rechte (GPR) besteht für gewählte Mitglieder einer Rechnungsprüfungskommission Amtszwang. Dieser gilt selbst für Leute, die sich nicht offiziell zur Wahl gestellt haben. Wer die Wahl ablehnen will, braucht triftige Gründe - wobei das GPR die Begründung «Ich will das Amt nur annehmen, wenn ich Präsident bin» nicht kennt. Vom Amtszwang befreit ist nur, wer a) über 60 Jahre alt ist, b) bereits ein Gemeindeamt ausübt, c) schon während zwei Amtsdauern Mitglied des betreffenden Organs war und d) wem die Ausübung des Amtes «aus anderen wichtigen Gründen nicht zumutbar» ist. Wie es scheint, wird sich Andreas Duss einzig auf Letzteres berufen können. Denn er wird in diesem Jahr erst 57, übt kein anderes Gemeindeamt aus und war bisher auch nicht Mitglied der RPK. Ersatz ist nicht in Sicht
Seinen Antrag müsste Duss innerhalb von fünf Tagen bei der wahlleitenden Behörde, in diesem Fall dem Gemeinderat Stäfa, einreichen. Als «wichtige Gründe» für eine Befreiung vom Amtszwang würde man etwa gesundheitliche Probleme oder berufliche Überlastung akzeptieren, sagt Gemeindeschreiber Daniel Scheidegger. Duss? Plan hält er nach demokratischen Gesichtspunkten jedenfalls für «höchst bedenklich». Falls der Gemeinderat Duss? Entbindung nicht akzeptiert, müsste dieser an den Bezirksrat gelangen. Dort lässt man sich derzeit keine Stellungnahme entlocken - man wolle einem allfälligen Rechtsmittelverfahren nicht vorgreifen, sagt Bezirksratsschreiberin Judith Eberhard.
Andreas Duss zeigt sich von solchen Gedankenspielen unbeeindruckt, denn für ihn ist klar, dass er den Kampf um das Präsidium für sich entscheiden wird. Sein Konkurrent Michael Meyer sei zwar ein «guter Typ», aber es fehle ihm halt die Behördenerfahrung (Meyer ist seit zwei Jahren Mitglied der RPK). Entsprechend hat Duss auch nicht vorgesorgt, was einen allfälligen Ersatz angeht. Den wird die SVP - oder jemand anders - erst suchen müssen, falls Duss den Sprung auf den Präsidentenposten verpasst. |