Zürichsee-Zeitung Bezirk Meilen
Dienstag, 09. Februar 2010
Gemeindewahlen Einige Kandidaturen sind rechtlich umstritten oder gar verboten
Wahlen und heikle Beziehungen
Darf der Mann einer Gemeinderätin ebenfalls in den Gemeinderat? Oder in die RPK? Die Behördenwahlen vom Frühling werfen umstrittene Fragen auf, wer wählbar ist ? und wer nicht.
Lucien Scherrer
Tücken einer Ehe: Gemeinsam posieren ist Ehepaaren erlaubt, gemeinsam im Gemeinderat politisieren dagegen nicht. (key)

Nehmen wir an, Hans Muster will in den Gemeinderat der Gemeinde X gewählt werden. Er ist Schweizer, über 18 Jahre alt, hat in X seinen Wohnsitz, ist im Vollbesitz seiner politischen Rechte und erfüllt damit alle gesetzlichen Vorgaben für eine Kandidatur. Dumm nur, wenn Musters Lebenspartnerin Hilda ebenfalls Gemeinderätin von X werden will. Das kantonale Gesetz über die politischen Rechte (GPR) sagt nämlich klar: Ehegatten, Geschwister, Eltern und Kinder sowie Personen «in faktischer Lebensgemeinschaft» dürfen nicht im gleichen Exekutivorgan sitzen. Womit entweder Hans oder Hilda ihre Gemeinderats-Ambitionen begraben müssen - nicht nur dem Eheglück zuliebe.

Der Fall der Musters ist fiktiv. Real sind dagegen aktuelle Diskussionen, ob bestimmte Konstellationen bei den anstehenden Gemeindewahlen zulässig seien. In Langnau am Albis sah sich der lokale Feuerwehrkommandant kürzlich gezwungen, seine Kandidatur für das Gemeindepräsidium zurückzuziehen. Grund: Der Gemeinderat besitzt eine direkte Aufsichts- und Weisungspflicht an den Feuerwehrkommandanten. Das GPR sagt dazu: «Ämter und Anstellungen, die in einem unmittelbaren Anstellungs- und Aufsichtsverhältnis zueinander stehen, sind unvereinbar.»

«Absolute Transparenz» gefordert

Weniger klar ist der Fall von Alfred Wüthrich. Der Leiter der Abteilung Infrastruktur der Gemeindeverwaltung Männedorf kandidiert für die Werkbehörde Stäfa. Das hat dem Grünliberalen harsche Kritik eines Leserbriefschreibers eingebracht: Wüthrich werde in Interessenkonflikte geraten, und seine Wahl werde zwangsläufig zu Preisabsprachen führen (vgl. «ZSZ» vom 5. Februar). Aus der Luft gegriffen sind diese Einwände nicht: Die Gemeinden Stäfa und Männedorf arbeiten in Sachen Wasser- und Energieversorgung eng zusammen. Unter anderem sind beide Kommunen am Zweckverband des Seewasserwerks Männedorf beteiligt. Sicher ist, dass Wüthrich als Mitglied der Stäfner Werkbehörde mit Fragen konfrontiert sein würde, die seinen eigenen Arbeitgeber betreffen.

«Wählbar ist er sicher», sagt der Stäfner Gemeindeschreiber Daniel Scheidegger, «aber es wird Situationen geben, in denen er in den Ausstand treten muss.» Dieser Umstand sei nichts Besonderes - vergleichbar mit einem Bauvorstand, der in der Beurteilung eines eigenen Bauprojekts in den Ausstand trete. «Heikel» findet Scheidegger allerdings, dass Wüthrich über Strategiefragen der Stäfner Werke entscheiden müsste, die indirekt mit seinem Arbeitgeber in Männedorf zu tun haben könnten. «Wichtig ist, dass in solchen Fällen absolute Transparenz herrscht», sagt Scheidegger, «sonst verliert eine Behörde ihre Glaubwürdigkeit.»

Bezirksrat gab das Jawort

Was Wüthrich selber vom Wirbel um seine Kandidatur hält, ist nicht bekannt: Er war gestern nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Der Bezirksrat will sich derzeit nicht zu seinem Fall äussern. Schliesslich bestehe die Möglichkeit, dass ein Verfahren eingeleitet werde, wenn jemand Stimmrechtsrekurs gegen Wüthrichs Kandidatur einlege. Sicher ist: In Männedorf dürfte Alfred Wüthrich nicht antreten. Denn damit wäre er als Angestellter der Gemeinde für seine eigene Aufsicht zuständig.

Apropos Aufsicht: Zu einer delikaten Konstellation könnte es nach den Gemeindewahlen vom 25. April in Hombrechtikon kommen. Dort kandidiert Christine Wight für das Schulpräsidium (und damit für den Gemeinderat), während ihr Mann Herbert in die Rechnungsprüfungskommission (RPK) gewählt werden möchte. Falls die beiden FDP-Mitglieder gewählt werden, muss Gatte Herbert künftig auch die Anträge seiner Frau prüfen - und ihr womöglich auf die Finger klopfen. Explizit verboten ist diese Konstellation nicht: Das Gesetz untersagt RPK-Mitgliedern einzig, sich in jeglichen anderen Ämtern zu engagieren. Ihrer Sache sicher waren sich die Wights aber nicht: Sie haben die RPK-Kandidatur vom Bezirksrat überprüfen lassen. Der sieht offenbar kein Problem: «Ein Interessenkonflikt wird verneint», sagt Herbert Wight. Dies allerdings nur, weil die Gemeinde Hombrechtikon die vertiefte Rechnungsprüfung einer externen Stelle überlasse. Was die Beurteilung von Geschäften angeht, die seine Frau vertritt, meint Wight: «In kritischen Fällen kann ich immer noch in den Ausstand treten.» Weniger optimistisch ist dagegen ein Kenner der hiesigen Gemeindepolitik, der nicht namentlich genannt werden will: «Das wird in jedem Fall Gerüchte geben - egal, wie korrekt sich die beiden verhalten.»

 
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