Wahlen Korrekt seine Stimme abgeben ist nicht ganz einfach
Einige wählen Donald Duck
An den Gesamterneuerungswahlen lauern zahlreiche Gefahren, die einen Wahlzettel ungültig machen können. Das muss nicht sein. Hans-Heiri Stapfer
Richtig wählen will gelernt sein und ist Herr und Frau Schweizer nicht in die Wiege gelegt. Denn auf dem Weg zum Wahllokal lauern heimtückische Tretminen, die einen Wahlzettel im Handumdrehen genauso wertlos wie eine Swissair-Aktie machen können.
Wahlzettel sind beispielsweise immer handschriftlich auszufüllen, nicht zugelassen sind Schreibmaschinen oder Drucker. Bemerkungen oder persönliche Beleidigungen, aber auch Ausrufezeichen machen das Papier automatisch ungültig. Auch dürfen nur amtliche Original-Stimmzettel verwendet werden: «Kopien sind ungültig», sagt Statthalter Armin Steinmann. Bei den Wahlen in die Exekutive muss der Name des Präsidenten zwei Mal auf dem Wahlzettel aufgeführt sein, und zwar bei den Mitgliedern für die Exekutive, ein weiteres Mal in der Rubrik fürs Stadt- oder Gemeindepräsidium. «Hier begehen die Stimmbürgerinnen immer wieder einen Fehler», weiss der langjährige Horgner Gemeindepräsident Walter Bosshard aus Erfahrung.
Seit Beginn dieses Jahres hat der Souverän mit einer weiteren Tücke zu kämpfen: alle Stimmrechtsausweise - auch die an der Urne abgegebenen - müssen zwingend unterschrieben sein. Befolgt man dies nicht, ist die Folge, dass die beiliegenden Stimm- und Wahlzettel als «ungültig eingelegt» erklärt werden und nicht zum Gesamtergebnis gezählt werden. Unterschriebene Stimmrechtsausweise waren bislang nur für die briefliche Abstimmung sowie Stellvertretung nötig. Bei den Gesamterneuerungswahlen in Wädenswil vom 31. Januar hat die Stadt vorgesorgt: «Wir machen die Wählerinnen und Wähler in den Stimmunterlagen darauf aufmerksam und stehen mit einem Extra-Pult und Kugelschreiber bereit», sagt Stadtschreiber-Stellvertreterin Lucia Eigensatz.
Ein spezieller Fall findet sich in Horgen. Beim Kampf um das Gemeindepräsidium haben zwei der drei Kandidaten den gleichen Nachnamen. Um den Freisinnigen Hanspeter Leuthold von seinem Cousin Theo (SVP) zu unterscheiden, ist zwingend ein deutliches Merkmal wie der Vorname, die Berufsbezeichnung oder der Jahrgang notwendig. «Sonst ist die Stimme für das Präsidium ungültig», sagt der scheidende Horgner Gemeindepräsident Walter Bosshard.
Beeinflusst das absolute Mehr
«Es gibt immer wieder Spassvögel, die Donald Duck oder den Namen des amerikanischen Präsidenten aufschreiben», weiss Thalwils Gemeindeschreiber Martin Pallioppi aus Erfahrung. In diesem Fall ist der Wahlzettel wohl gültig, der einzelne Name wird aber gestrichen, was im Wahlprotokoll als «ungültige Stimmen» notiert wird.
Ganz ungültige oder leer eingelegte Wahlzettel haben auch Auswirkungen auf die Wahl, weil sie das absolute Mehr drücken. «Diese Wahlzettel fallen ausser Betracht und werden gleich abgezogen», sagt Martin Pallioppi. Diese Zettel werden dann im Wahlprotokoll entsprechend ausgewiesen. Einzelne Namen auf dem Wahlzettel können auch ungültig sein: etwa wenn der Name eines Kandidaten auf einer Liste nicht eindeutig eruiert werden kann.