Langnau Rückzugsfrist für Gemeinderatskandidatur von Pnos-Mitglied ist gestern abgelaufen
Eltern distanzieren sich von Jaggi
Der rechtsradikale Georg Jaggi ist seit vielen Jahren in psychiatrischer Behandlung. Seine Gemeinderatskandidatur ist rechtlich trotzdem korrekt. Oliver Lutz
Die Gemeinderatskandidatur von Georg Jaggi ist rechtlich korrekt ? obwohl sich der Langnauer seit vielen Jahren in psychiatrischer Behandlung befindet. (Anja Müller)
Letzte Woche sorgte in Langnau die Gemeinderatskandidatur von Georg Jaggi für Aufregung. Dies, weil Jaggi, der auch das Präsidium vom scheidenden Hochbauvorstand Thomas Oetiker (FDP) übernehmen möchte, Mitglied der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) ist und keinen Hehl aus seiner «rassistischen Gesinnung» macht (Ausgabe vom 23. Dezember).
«Wir waren entsetzt»
Man sucht Gründe, woher die extremen Äusserungen von Jaggi kommen, der bisher in Langnau politisch nicht in Erscheinung getreten ist. «Unser Sohn ist krank und deshalb seit vielen Jahren in psychiatrischer Behandlung», erklärt seine Mutter, Rose Jaggi. Von der Kandidatur hätten sie und ihr Mann erst durch die Zeitung erfahren. «Wir waren entsetzt und möchten uns von seinem Vorhaben und der Ideologie der Pnos klar distanzieren.» Die Situation sei für die ganze Familie belastend, da es im Dorf nun viel Gerede gebe. Sie habe deshalb versucht, ihren 46-jährigen Sohn zum Rückzug seiner Kandidatur zu bewegen, erzählt Rose Jaggi. «Doch weil er gerade unter einem Krankheitsschub leidet, ist Georg sehr unzugänglich und reagiert nicht auf unsere Ratschläge.» Jaggis Kandidatur wird nun bis zu den Wahlen im März normal weiterlaufen, denn die gesetzliche Rückzugsfrist ist gestern Dienstag verstrichen. Es bleibt die Frage, ob die Gemeinde die Kandidaten nicht schon im Vorfeld hätte überprüfen müssen, um solche Situationen zu verhindern. «Es gibt immer eine Abklärung», erklärt Langnaus Gemeindepräsident Thomas Oetiker. Diese ist im kantonalen Gesetz über die politischen Rechte geregelt, prüft aber nur, ob der Kandidat stimmberechtigt ist, seinen politischen Wohnsitz in der Gemeinde Langnau hat und die notwendigen 15 Unterschriften von in der Gemeinde Stimmberechtigten vorweisen kann. Anders gesagt: Jede Person, die nicht wegen Geisteskrankheit oder -schwäche bevormundet ist, kann von kommunaler bis nationaler Ebene für die verschiedensten politischen Ämter kandidieren.
«Akzeptiere Kandidatur»
Diese Regelung treibt teilweise bunte Blüten, wie das Beispiel Marian Danowski zeigt. Der parteilose Stadtzürcher bewarb sich in der Vergangenheit unter anderem erfolglos für den Thurgauer Kantonsrat, das Schaffhauser Stadtparlament und im Februar schliesslich für sämtliche verfügbaren Ämter in der Stadt Zürich. Auch im Februar 2010 nimmt Danowski an den Zürcher Stadtratswahlen teil.
Über Sinn oder Unsinn der gesetzlichen Vorgaben möchte sich Gemeindepräsident Thomas Oeti- ker nicht äussern. Die Ausgangslage sei klar: «Solange die bürgerlichen Rechte vorhanden sind, muss ich neutral bleiben und die Kandidatur akzeptieren», sagt er. «Mit den politischen Ansichten von Georg Jaggi kann ich allerdings nichts anfangen.»