Ein 10-jähriger Junge befindet sich mit seinem Kickboard auf dem Weg von einem Lebensmittelladen nach Hause. Beim Horgner Primarschulhaus Tannenbach an der Ortsgrenze zu Oberrieden gelegen macht er einen Abstecher auf den Pausenplatz. Er will nachsehen, ob seine Kollegen dort sind, um Panini-Bildchen zu tauschen. Da erscheint plötzlich ein Oberstufenschüler und richtet eine Softair-Waffe auf ihn. «Du hast drei Sekunden Zeit, um dich auf den Boden zu legen», befiehlt er dem Knaben. Der Junge gehorcht verängstigt. Ein Komplize kommt hinzu und klaut das Kickboard. Dann lässt sich der Jugendliche mit der Waffe von einem weiteren Kind ablenken. Der bedrohte Knabe nutzt die Gelegenheit und rennt nach Hause.
Die Szene hat sich laut den Eltern des Opfers so am vergangenen Montagnachmittag abgespielt. Weil das Opfer die Täter kannte, konnte seine Mutter sie zur Rede stellen und das Kickboard zurückholen. «Der Oberstufenschüler sagte, es sei bloss ein Scherz gewesen», erzählt die Mutter gegenüber der «ZSZ».
Drohung und Nötigung
Für die Eltern geht der Vorfall jedoch weit über einen Bubenstreich hinaus. Sie haben die Schulleitung informiert und bei der Kantonspolizei Zürich Strafanzeige wegen Drohung und Nötigung eingereicht. «Ich bin entsetzt, dass in Horgen solche Zustände herrschen», sagt die Mutter. Sie hofft, dass andere Eltern ebenso handeln, sollte ihr Kind etwas Ähnliches erleben.
Andreas Götz, Leiter der Schuleinheit Tannenbach, hat die Angelegenheit mit Schulpräsidentin Elisabeth Oberholzer (FDP) besprochen. Da der Vorfall jedoch in den Schulferien und somit im öffentlichen Raum stattgefunden habe, sei die Schulpflege grundsätzlich nicht zuständig und könne unmittelbar nichts unternehmen, erklärt Oberholzer. «Während des Schulbetriebs werden wir die Situation jedoch aufmerksam beobachten», sagt sie.
Stefan Oberlin, Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich, bestätigt auf Anfrage, dass die Anzeige am vergangenen Mittwoch eingegangen ist. Die Polizei ermittelt nun.
Täuschend ähnlich
Softair-Guns sind echten Waffen oft täuschend ähnlich und fallen darum unter das Waffengesetz. Jugendliche dürfen ein solches Gerät weder kaufen noch auf sich tragen. Die Waffen verschiessen mittels Federdruck, Gas oder einem elektronisch betriebenen Druckluftsystem Plastikkugeln, deren Durchmesser in der Regel 6 Millimeter beträgt, und werden vor allem beim Geländespiel Airsoft eingesetzt. Sie können ernsthafte, jedoch keine lebensgefährlichen Verletzungen herbeiführen.
