Die Gemeinde Stäfa verzichtet ab sofort auf Alkoholtestkäufe. Das hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom Dienstag beschlossen. Die Stäfner Exekutive reagiert damit auf ein Urteil des Bundesgerichts vom 10. Januar. Das oberste Gericht hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft abgewiesen. Alkoholtestkäufe stellen nach Ansicht des Bundesgerichts verdeckte Ermittlungen dar. Strafrechtlich lassen sie sich daher nicht verwerten. Will heissen: Wer einem Jugendlichen im Rahmen eines Testkaufs Alkohol verkauft, kann dafür nicht gebüsst werden («ZSZ» vom 19. Januar).
Zahnloses Instrument
Für den Stäfner Gemeinderat ist klar: «Ohne strafrechtliche Konsequenzen werden die Alkoholtestkäufe zu einem zahnlosen Instrument.» Die Wirkung von Testkäufen werde kaum mehr als statistischer Natur sein, schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung. Würden fehlbarem Verkaufspersonal keine strafrechtlichen Konsequenzen drohen, fehle der Anreiz für korrektes Verhalten. Gemeint ist die Kontrolle des Alters, die mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist. In der Öffentlichkeit andererseits werde der Eindruck erweckt, es handle sich bei der Verletzung von Jugendschutzbestimmungen durch den Verkauf von alkoholischen Getränken um ein Bagatelldelikt. Dies würde der erwünschten präventiven Wirkung völlig zuwiderlaufen, wie der Stäfner Gemeinderat festhält.
Aus Sicht des Horgner Statthalters wären Bussen nicht die einzige wirkungsvolle Sanktion. Man könne wiederholt fehlbaren Wirten mit dem Patententzug drohen. Dies wäre für den Stäfner Gemeinderat keine Lösung. «Die Drohung alleine bringt nichts, und ein Entzug wäre unverhältnismässig», sagt Klaus Geser, Vorstand des Ressorts «Vormundschaft, Kinder, Jugend und Familie». «Es stellt sich zudem die Frage, ob wir einen Entzug rechtlich überhaupt durchsetzen könnten», sagt der parteilose Gemeinderat.
Verfahrene Situation
Nach dem Entscheid des Bundesgerichts sei die Situation verfahren. Gleichzeitig nehme der Gemeinderat zur Kenntnis, dass es Wirte gebe, denen Jugendschutz nichts bedeute. «Ihnen geht es in erster Linie um den Umsatz.»
Der Gemeinderat sei nach wie vor der Ansicht, dass es sich bei Alkoholtestkäufen nicht um verdeckte Ermittlungen handle. «Da das Bundesgericht anders entschieden hat, ist aber jede weitere Diskussion über diesen Punkt hinfällig», sagt Geser. Entsprechend hat der Gemeinderat seine Beschwerde beim Bundesgericht auch zurückgezogen.
Der Entscheid des Bundesgerichts bedeutet nicht, dass Alkoholtestkäufe definitiv der Vergangenheit angehören. «Wir hoffen, dass nun das Parlament in Bern die gesetzlichen Grundlagen für einen griffigen Jugendschutz schafft, damit künftig im Zusammenhang mit Alkoholtestkäufen Bussen möglich werden», sagt Geser. Sei dies erst einmal der Fall, komme die Gemeinde wieder auf ihren Verzicht zurück.
